Die Pflege eines geliebten Menschen kann einem ganz schön viel abverlangen. Wer überlastet ist, sollte keine Scheu haben, Aufgaben abzugeben - etwa an einen ambulanten Pflegedienst.
In einem ersten Schritt machen sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen am besten Gedanken, wobei genau Unterstützung gefragt ist. Laut dem „Pflegewegweiser NRW“ der Verbraucherzentrale NRW können Pflegedienste in diesen Bereichen helfen:
Gut zu wissen: Nicht jeder ambulante Pflegedienst bietet Unterstützung in all diesen Bereichen an. Und: Viele Dienste sind spezialisiert, zum Beispiel auf Wundversorgung oder die Pflege von Menschen mit Demenz.
Der erste Schritt ist, Kontakt zur zuständigen Pflegekasse aufzunehmen. Sie ist verpflichtet dazu, eine Übersicht ambulanter Pflegedienste in der Region zur Verfügung zu stellen, so der „Pflegewegweiser NRW“.
Ein Anruf und alles ist erledigt? So einfach ist es oft nicht: Denn die Nachfrage nach ambulanten Pflegediensten ist groß, nicht jeder hat freie Kapazitäten. Wer bei der Suche Unterstützung braucht, kann sich an einen Pflegestützpunkt in der Nähe wenden.
Viele Pflegedienste bieten kostenlose Hausbesuche an - Gelegenheit, um sich über die Leistungen informieren zu lassen. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollten im nächsten Schritt einen Kostenvoranschlag anfordern, rät die Verbraucherzentrale. So lässt sich herausfinden, wie viel man möglicherweise aus eigener Tasche dazuzahlen muss.
Ist die Entscheidung für einen Pflegedienst gefallen, wird ein Pflegevertrag geschlossen. Der „Pflegewegweiser NRW“ gibt dabei den Rat, die Kündigungsfrist zu checken. Immer wieder gibt es Fälle, in denen ambulante Pflegedienste von einem auf dem anderen Tag den Pflegevertrag kündigen - dann reicht die Zeit nicht aus, um nahtlosen Ersatz zu organisieren.
Häufig ist eine Kündigungsfrist von 14 Tagen in den Verträgen vorgesehen, so die Verbraucherzentrale. Im besten Fall sind es aber mehr. Übrigens: Die pflegebedürftige Person kann den Pflegevertrag jederzeit kündigen.
Liegt ein Pflegegrad von mindestens 2 vor, kommen die sogenannten ambulanten Pflegesachleistungen ins Spiel - ein Budget, das für einen Pflegedienst genutzt werden kann. Voraussetzung: Er muss zugelassen sein - es muss also eine ausgebildete Pflegefachkraft als verantwortliche Person geben.
Gut zu wissen:
Kleines Trostpflaster für alle mit Pflegegrad 1: In diesem Fall kann der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat für Leistungen ambulanter Pflegedienste genutzt werden.
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