Deutliche Schlappe für die Stadtratsfraktion der CSU: Ihr Antrag, das Fahrradfahren in der Fußgängerzone teilweise wieder zu verbieten, wurde von einer großen Mehrheit im Umwelt- und Verkehrsausschuss abgeschmettert. Veränderungen wird es in absehbarer Zeit wahrscheinlich mit Blick auf E-Scooter geben.
Die CSU wollte mit ihrem Antrag erreichen, dass die Neustadt, die Uz-, die Kannen-, die Kronen- und die Pfarrstraße im Bereich von Biergarten und Durchgangsschulhaus wieder für den Fahrradverkehr gesperrt werden. Die Fraktion sieht die Fußgänger gefährdet. Auf dem Martin-Luther-Platz und dem Johann-Sebastian-Bach-Platz sollte das Radeln aber weiterhin erlaubt bleiben.
Der Wunsch sei aus der Bevölkerung mehrfach an die CSU herangetragen worden, begründete Fraktionschef Jochen Sauerhöfer den Vorstoß. Es werde immer wieder zu schnell gefahren, die geltende Schrittgeschwindigkeit meistens ignoriert, führte er weiter aus. „Die Fußgänger werden weggeklingelt.”
Die Stadtverwaltung zeigte durchaus Verständnis für das Bedürfnis der Fußgänger nach weniger Radverkehr. Gerade in den kleineren Gassen reiche die Breite nicht aus, um mit ausreichendem Sicherheitsabstand an einem Fußgänger vorbeizufahren, sagte Georg Meinicke, Leiter des Amtes für öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Gleichwohl sei eine Abwägung zwischen verschiedenen Interessensgruppen notwendig. Als Beispiele nannte er das Sicherheitsgefühl der Fußgänger, die Belange des Einzelhandels, touristische Radler und auch die eigene Netzplanung. Dabei geht es darum, durchgehende West-Ost- und Nord-Süd-Verbindungen für die Zweiradfahrer zu haben.
Die Verwaltung brachte deshalb einen eigenen Kompromissvorschlag ein. Dieser sah vor, die Neustadt sowie die Kannen- und Kronenstraße für Radler zu sperren. Die Uzstraße sollte erst ab der Kreuzung mit der Platenstraße gesperrt werden. Die Idee dahinter: Vom Herrieder Tor bis zur Einmündung ist die Straße breit genug. In der Folge sollte der Radverkehr über die Platenstraße in Richtung Martin-Luther-Platz geleitet werden. Die Pfarrstraße nahm die Verwaltung derweil aus, da sie nicht Teil der Fußgängerzone ist.
Weder der CSU-Antrag noch der Verwaltungsvorschlag fanden Anklang im Ausschuss. Warum solle man die Freigabe der Fußgängerzone einkassieren, wenn es keine Probleme gebe, meinte Dr. Bernhard Schmid (Grüne). Er spielte damit auf die Einschätzung der Polizei an, die seit 2018 keinen einzigen Unfall zwischen Fußgänger und Radler und nur einen zwischen Fußgänger und E-Scooter erfasst hat. Martin Porzner (SPD) fand es völlig unnötig, diese Debatte zu führen. „Neue Verbote sind der falsche Weg, vor allem, wenn man sie nicht kontrollieren kann.”
Auch für Boris-André Meyer (Offene Linke) ist eine Verbotsdebatte der falsche Ansatz. Er forderte eine schnelle und sichere Umfahrungsmöglichkeit der Altstadt für Radler. Mit dem Vorschlag der Verwaltung schaffe man nur eine neue Problemzone in der Platenstraße. Sigrid Strobel, Vorsitzende des Mobilitätsvereins Carina, schlug vor, mit Schildern auf die Schrittgeschwindigkeit und das Verbot für E-Scooter hinzuweisen. Viele wüssten von diesen Vorgaben gar nichts.
Am Ende der Diskussion fielen sowohl der CSU-Antrag als auch der Verwaltungsvorschlag gegen fünf beziehungsweise sechs Stimmen deutlich durch. Die Fußgängerzone bleibt also für den Fahrradverkehr frei.
Verboten bleibt dagegen das Fahren mit dem Elektroroller. Allerdings bereitete Rechtsreferent Udo Kleinlein den Ausschuss darauf vor, dass sich dieser Umstand in absehbarer Zeit ändern dürfte. Denn noch in diesem Jahr ist mit der Veröffentlichung der überarbeiteten Elektrokleinstfahrzeugverordnung zu rechen.
Kleinlein zufolge ist die wesentliche Änderung, dass E-Scooter stärker dem Radverkehr gleichgestellt werden sollen. Dementsprechend sollen die Roller überall dort benutzt werden dürfen, wo auch der Radverkehr freigegeben ist. Sprich: Über kurz oder lang werden wohl auch die Nutzerinnen und Nutzer der Roller legal in der Fußgängerzone fahren dürfen. Eine Trennung der beiden Verkehrsgruppen sei dann nicht mehr möglich, sagte er. Es könne dann also kein Verbot mehr für die eine Gruppe ausgesprochen werden, während dieses für die andere Gruppe nicht gilt.