Reicht die bisherige Regelung aus, muss ein generelles Verbot her oder kommen alle Beteiligten in der Praxis zu einem neuen Miteinander? Das Radfahren in der Innenstadt erregt die Gemüter, zudem heizt der Verbotsantrag der CSU die ohnehin aufgeladene Diskussion weiter an.
Aber der Reihe nach: Seit 2018 ist das Radfahren in der Innenstadt in Schrittgeschwindigkeit quasi generell zulässig, einzig im engen Bereich Durchgangsschulhaus sollen männliche und weibliche Pedaleure absteigen. Entsprechende Schilder weisen auf diesen Umstand hin, werden allerdings im täglichen Geschehen schon mal ignoriert. Oberbürgermeister Thomas Deffner (CSU), bekennender Fan der nicht motorisierten Fortbewegung auf zwei Rädern, machte bei einem Beinahe-Unfall im Durchgangsschulhaus bereits selbst unliebsame Bekanntschaft mit einem „Radel-Rambo”.
Nach diversen Beschwerden bei der Polizei und einer Offensive des Seniorenbeirats, der um die Sicherheit von älteren Menschen bei einem Gang durch die Fußgängerzone fürchtet, forcierte die CSU zuletzt erneut einen Verbotsantrag. Neben den ohnehin ausgesperrten E-Scootern, die in diesem Bereich grundsätzlich nicht betrieben werden dürfen, sollen bei einer entsprechenden Rückendeckung der anderen Fraktionen im Stadtrat künftig auch die Fahrräder zumindest in Teilen draußen bleiben.
Doch dagegen regt sich inzwischen massiver Widerstand aus verschiedenen Ecken. Grüne, SPD, der Verein „Eltern für Ansbach” (EFA), eine Seniorengruppe um Ex-Stadtrat Dr. Stefan Schwarz und nicht zuletzt der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) sowie der Mobilitäts-Verein Carina ordnen den Vorstoß der CSU als ein populistisches Werkzeug ein. Zielführende Argumente enthalte die Idee auf keinen Fall.
Die Diskussion kommt alle paar Jahre so oder so ähnlich wieder auf, wie die Fürsprecher des Radverkehrs erinnern. Bereits 2021 war ein Verbotsantrag für Radlerinnen und Radler in der Altstadt gescheitert. „Eine Schließung löst doch das Problem nicht”, sagt etwa Jörg Schellenberger, zweiter Vorstand bei Carina und seit vielen Jahren beratendes Mitglied im Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt. Er ist sicher: „Mit einem Verbot wird Sicherheit nur suggeriert. Angst zu schüren, das bringt niemanden weiter.”
Tatsächlich spricht die Faktenlage auch nicht für ein Verbot. Wie die Grünen mitteilen, gab es bei der Vorstellung der Unfallzahlen durch die Polizei im letzten Umwelt- und Verkehrsausschuss des Kalenderjahres 2024 keine nennenswerten Häufungen. So verzeichneten die Ordnungshüter in den zurückliegenden fünf Jahren einen Zusammenstoß zwischen Rad- und Fußverkehr und einen Unfall mit E-Scooter und Fußgänger.
Doch schwarze Schafe, die Ver- und Gebote ignorieren, gab es bereits vor der Öffnung der Fußgängerzone und wird es wohl auch künftig geben. „Das rücksichtslose Verhalten einiger weniger darf nicht zu derartigen Maßnahmen führen, wie von der CSU vorgeschlagen”, findet Grünen-Co-Fraktionsvorsitzender Oliver Rühl. „Verbote ohne Kontrollen werden nicht beachtet“, merkt die SPD-Fraktion im Stadtrat an. Deshalb wird der jüngste Einsatz einer Fahrradstreife der Verkehrspolizei ausdrücklich begrüßt.
Doch wie kann dem subjektiven Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger in diesem Fall Rechnung getragen werden? Die Grünen halten „verstärkte Kontrollen” für angebracht, „eine einfache Lösung” gebe es derweil aber nicht, meinen viele Akteure. Fernrouten für Radfreundinnen und -freunde verlaufen durch die historische Altstadt, wovon dank der gesteigerten Frequenz gerade auch die Altstadt-Geschäfte profitieren. „Die Zeiten für den Liefer- und Zustellverkehr wurden in den Jahren 2021 und 2024 ausgeweitet, auch, um den Bedürfnissen der Innenstadthändler zu entsprechen”, erklärt Martin Berberich vom ADFC.
In einem der FLZ vorliegenden offenen Brief an die Ansbacher Stadträte liefern 31 Unterzeichner einer „Gruppe von Rad fahrenden Senioren”, die ihre Besorgungen in Ansbach auch künftig zügig und umweltfreundlich erledigen wollen, etliche Argumente, die gegen ein Verbot sprechen. Gerade, weil es im Straßennetz „keine Alternative” zur Querung der Altstadt gebe, „wenn man vom Norden in den Süden will oder umgekehrt”.
Die Fürsprecher des Radverkehrs im Zentrum präferieren unisono einen Lösungsansatz. „Ein Miteinander statt Gegeneinander sollte doch möglich sein und nicht nach dem Motto Radfahrer raus, Autos rein verfahren werden”, bringen es die Grünen auf den Punkt. Das Angebot einer Miteinander-Kampagne, das bereits 2021 bestand, fand damals aber in der Verwaltung keinen Widerhall, wie Jörg Schellenberger erklärt. Er erneuert aber die Offerte und spricht sich wie die SPD für einen gemeinsamen Aktionstag aus, um gegenseitiges Verständnis und Rücksichtnahme zu fördern. „Es wäre gut, das Thema öffentlichkeitswirksam zu begleiten.”
In diesem Zusammenhang lässt es die ÖDP nicht unerwähnt, dass Ansbach erst Anfang August dieses Jahres als „Testkommune zur Verbesserung der Radverkehrsplanung” ausgewählt worden war. In der nächsten Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses am 24. September will die Fraktion wissen, ob bereits konkrete Ergebnisse vorliegen. Ein Verbot für Radelnde in der Fußgängerzone wäre zweifellos keine Verbesserung.