Mehr Transparenz bei der Vermietung von Ferienunterkünften: Das wünscht sich die EU und hat dafür eine neue Verordnung erlassen. Darauf weist das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) hin.
Für Urlauber ändert sich damit voraussichtlich erst einmal nichts. Vielmehr schreibt die neue Regel den EU-Ländern eine digitale Zugangsstelle vor, die einen Datenabgleich möglich macht. Ob Unterkünfte registriert werden müssen, legen die Länder aber weiter selbst fest.
Manche Länder haben bereits Registrierungsnummern, zum Beispiel Spanien, Italien, Frankreich und Griechenland. Andere wie Kroatien führen sie erst noch ein. Gibt es ein Registrierungssystem, müssen Vermieter eine Nummer haben.
Für Menschen auf der Suche nach einer Ferienunterkunft kann ein Blick lohnen, ob eine solche Nummer existiert, sagt EVZ-Rechtsexpertin Karolina Wojtal. „Sie können so überprüfen, ob sich ein Vermieter regelkonform verhält.“
Die oft sehr langen Nummern sind in den Inseraten auf den Buchungsportalen zu finden - zum Beispiel unter „Über diese Unterkunft“, „Kleingedrucktes“ oder „Wichtige Informationen“. „Das Problem ist, dass diese Nummern nicht EU-weit einheitlich sind“, sagt Wojtal - je nach Land lauten sie also immer anders.
Der künftige Datenabgleich, den die neue EU-Verordnung ermöglichen soll, kann zur Folge haben, dass Unterkünfte von Plattformen verschwinden, weil sie trotz nationaler Vorschrift keine Nummer haben. Das kann bedeuten, dass eine bestehende Buchung storniert wird. „Ob Verbraucher Ersatz für Mehrkosten verlangen können und von wem, hängt vom Einzelfall, den Vertragsbedingungen und der Rolle der Plattform ab“, sagt die Expertin. Verbraucher sollten sich hier beraten lassen.
Das EVZ rechnet jedoch nicht damit, dass jetzt in großem Umfang Unterkünfte von den Plattformen verschwinden. „Der Vorlauf ist sehr groß“, sagt Wojtal. Länder, wo es bereits Registrierungsnummern gebe, hätten ihren Bereinigungsprozess schon hinter sich. „Bei Ländern wie Kroatien haben die Vermieter nun genug Zeit, sich ordnungsgemäß zu registrieren“, so die Verbraucherschützerin. In Kroatien sind die Nummern laut aktuellem Gesetzesentwurf erst ab 2027 verpflichtend.
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