Parken wird deutlich teurer: Was in Feuchtwangen ab 2024 gilt | FLZ.de

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Veröffentlicht am 14.12.2023 16:27

Parken wird deutlich teurer: Was in Feuchtwangen ab 2024 gilt

Der Parkautomat an der Unteren Torstraße in Feuchtwangen: Ab 2024 steigen die Gebühren geringfügig an. (Foto: Peter Zumach)
Der Parkautomat an der Unteren Torstraße in Feuchtwangen: Ab 2024 steigen die Gebühren geringfügig an. (Foto: Peter Zumach)
Der Parkautomat an der Unteren Torstraße in Feuchtwangen: Ab 2024 steigen die Gebühren geringfügig an. (Foto: Peter Zumach)

Wer sein Auto auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen in Feuchtwangen abstellt, muss ab nächstem Jahr etwas mehr zahlen: Die ersten 30 Minuten kosten dann 20 Cent und jede weitere halbe Stunde 30 Cent. Das beschloss der Stadtrat.

Bisher mussten für die ersten 30 Minuten auf den gebührenpflichtigen Stellplätzen am Marktplatz und in der Unteren Torstraße sowie in den Tiefgaragen in der Straße „Am Zwinger“ und in der Hindenburgstraße am Automaten beziehungsweise über eine App zehn Cent und für jede weiteren 30 Minuten 20 Cent berappt werden. Für den ganzen Tag betrug das Entgelt 3,10 Euro.

Von der Einrichtung einer „Brötchentaste“ für kostenloses Parken in den ersten 30 Minuten nahm das Gremium Abstand und folgte damit der Empfehlung der Verwaltung. Zum einen kann der Automat in der Tiefgarage in der Hindenburgstraße aufgrund seines Alters nicht entsprechend umgerüstet werden. Zum anderen verwies Stadtbaumeister Farag Khodary darauf, dass die Stadt Dinkelsbühl mit der „Brötchentaste“ über die App keine guten Erfahrungen gemacht habe. In der Nachbarkommune missbrauchten viele Parkende die kostenlose halbe Stunde, indem sie die „Brötchentaste“ über die App wiederholt drückten.

Die Änderung der Parkgebühren erfolgt im Zuge der Umsatzsteuerpflicht, der die Stadt Feuchtwangen spätestens ab dem 1. Januar 2025 für bestimmte im Wettbewerb stehende privatrechtliche Dienstleistungen – die Parkgebühren gehören dazu – unterliegt.

Ein Ortssprecher für Larrieden

Das Gremium stimmte einer Ortssprecherwahl in der ehemaligen Gemeinde Larrieden zu und beauftragte Bürgermeister Patrick Ruh einen Termin festzulegen. Die Larriederinnen und Larrieder hatten den Wunsch geäußert, einen Ortssprecher zu wählen. Aufgrund einer Änderung der Gemeindeordnung zum 1. Januar 2024 sei für die Wahl eines Ortssprechers nicht mehr zwingend Voraussetzung, dass ein Antrag von einem Drittel der ansässigen Gemeindebürger vorliege, heißt es in der Sitzungsvorlage. Der Antrag könne durch einen Ratsbeschluss ersetzt werden.

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