Am Ende klickten die Handschellen. Ein 29-Jähriger hat seine Nachbarin in der Absicht, sie zu töten, mit einem VW-Bus überrollt. Die Große Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der Mann keineswegs nur einer drohenden Auseinandersetzung entgehen wollte. Mit achteinhalb Jahren Haft ging das Schwurgericht sogar über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus.
Was war passiert? Im Oktober 2023 war ein seit vielen Monaten schwelender Streit aus dem Ruder gelaufen. Die Nachbarn in einer etwas abgelegenen Ecke von Leutershausen waren sich nicht grün. Als das Ehepaar Müller (Name geändert) mit dem Sohn und den Enkelkindern auf dem familieneigenen Grundstück einen angenehmen Herbstsonntag verbringen wollte, störte Thomas D. (Name geändert) das Idyll.
Es ging einmal mehr um den Lärm, den sein PS-starker Bolide verursachte und damit das Nervenkostüm der Nachbarsfamilie wohl deutlich über Gebühr strapaziert hatte. Bei gegenseitigen Beschimpfungen und einer Rangelei mit dem ebenfalls nebenan wohnenden Sohn der Müllers blieb es allerdings nicht – der Sohn baute sich in der Folge vor dem VW-Bus auf, in dem Thomas D. inzwischen Platz genommen hatte. Derweil bat die Geschädigte die Freundin von Thomas D., den Motor des laufenden Sportwagens abzustellen, wandte sich dann den Streithähnen zu und stand unmittelbar vor dem VW-Bus.
Was dann den 29-Jährigen dazu gebracht hat, plötzlich das Gaspedal durchzudrücken, blieb im Laufe der dreitägigen Verhandlung im Bereich der Spekulation. Während sich der seitlich stehende Sohn zur Seite retten konnte, wurde die Mutter mitgeschleift. Sie klammerte sich noch kurz an einem Scheibenwischer fest, geriet dann aber unter das Fahrzeug und wurde vom linken Vorder- und Hinterreifen des 2,4 Tonnen schweren VW-Bus überrollt.
Ein mehrfacher Oberschenkelbruch war die Folge, nach einem monatelangen Martyrium leidet die 55-Jährige bis heute unter den Folgen. „Ich bin durch die Hölle gegangen“, schilderte sie die schwerwiegenden Konsequenzen. Wobei die Frau noch Glück hatte: Laut Gutachter Professor Werner Betz bestand mannigfache Lebensgefahr.
Dem Argument der Verteidigung, dass die Angst des Angeklagten die entscheidende Rolle gespielt hätte, folgte das Schwurgericht unter Vorsitz von Matthias Held jedenfalls nicht. Im Gegenteil. „Sie sind mit Vollgas über die Nachbarin gefahren und haben die Tötung dabei billigend in Kauf genommen“, hieß es in der Urteilsbegründung. Dabei stützte sich die Kammer vor allem auf die Aussagen der Geschädigten und ihres Mannes, die nur kurz nach dem Vorfall bei der Polizei gemacht worden waren. „Das passt eins zu eins zu den Ausführungen des Sachverständigen.“
Denn die Rekonstruktion des Tatablaufs durch Unfall-Gutachter Robert Gutmann hatte eindeutig ergeben, dass Thomas D. „mit Vollgas oder fast Vollgas“ losgefahren war und die Frau in diesem Bruchteil einer Sekunde „keine Chance“ hatte, den Gefahrenbereich zu verlassen.
Das Verteidiger-Team um Martin Gelbricht und Felizitas Katerla argumentierte, dass ihr Mandant im Rahmen der Beschleunigung maximal 1,4 Sekunden Zeit gehabt hatte, die Frau in seinem Sichtfeld zu erkennen. Das Schwurgericht stufte diesen Ansatz als fern der Realität ein. „Man sieht, wer vor dem Auto steht.“
Auch den Versuch der Verteidiger, die Glaubwürdigkeit der Familie in Zweifel zu ziehen, scheiterte. Und die eigenen Zeugen, die Thomas D. entlasten und seine Aussagen stützen sollten, fielen vor Gericht durch. Ein ehemaliger Angestellter von Thomas D. hatte nach Ansicht des Gerichts seine Aussage mit dem Angeklagten abgesprochen. Und bei der Freundin des Angeklagten erkannten die Richter auffälligen Belastungseifer. Held kritisierte dabei „Berge von Unfug“ und „Erinnerungslücken hoch zehn“.
Entsprechend scheiterte die Verteidigung auch mit ihrem Plädoyer auf zehn Monate Haft mit Bewährung wegen fahrlässiger Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Staatsanwalt Florian Rudolph und Sabrina Schwarz als Anwältin des Opfers sahen dagegen sieben Jahre Haft und den Entzug des Führerscheins als angemessen an. Nur die Tötungsabsicht beim Sohn war nicht nachzuweisen.
Nach dreistündiger Beratung ging die Kammer mit ihrem Urteil noch weiter. „Sie haben eine völlig Unschuldige umgefahren“, wandte sich der Vorsitzende Richter an den Angeklagten, der während des Prozesses keinerlei Regung zeigte, nie Kontakt mit dem Opfer aufnahm und eine Entschuldigung nur über seine Anwälte formulieren ließ.
Wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr wurde Thomas D. zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Zudem muss er 25.000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zahlen. Sein Führerschein wird für mindestens drei Jahre eingezogen. „Das war der Fehler Ihres Lebens“, sagte Held.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Thomas D. sitzt aber bereits hinter Gittern.