Bei einer Wohnungsräumung am Dienstagvormittag durch den Gerichtsvollzieher wurden in der Wohnung eines 59-Jährigen in Feuchtwangen ein Kleinkalibergewehr sowie zwei Springmesser aufgefunden.
Eine waffenrechtliche Erlaubnis für das Gewehr war laut Polizei nicht vorhanden. Auch bei den beiden Springmessern handelte es sich um verbotene Gegenstände gemäß des Waffengesetzes.
Gegen den 59-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das Gewehr und die Messer wurden sichergestellt.