Grünen-Politiker Audretsch: Bürgergeld-Sanktionen prüfen | FLZ.de

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Veröffentlicht am 10.01.2024 02:49

Grünen-Politiker Audretsch: Bürgergeld-Sanktionen prüfen

Grünen-Politiker Andreas Audretsch hat eine genaue Prüfung der geplanten Bürgergeld-Verschärfungen im parlamentarischen Verfahren angekündigt (Archivbild). (Foto: Britta Pedersen/dpa)
Grünen-Politiker Andreas Audretsch hat eine genaue Prüfung der geplanten Bürgergeld-Verschärfungen im parlamentarischen Verfahren angekündigt (Archivbild). (Foto: Britta Pedersen/dpa)
Grünen-Politiker Andreas Audretsch hat eine genaue Prüfung der geplanten Bürgergeld-Verschärfungen im parlamentarischen Verfahren angekündigt (Archivbild). (Foto: Britta Pedersen/dpa)

Der Grünen-Politiker Andreas Audretsch hat eine genaue Prüfung der geplanten Bürgergeld-Verschärfungen im parlamentarischen Verfahren angekündigt. Das Bundesverfassungsgericht habe 2019 geurteilt, dass Kürzungen im Regelfall nur bis zu einer Höhe von 30 Prozent gerechtfertigt werden könnten, sagte der stellvertretende Bundestags-Fraktionsvorsitzende der „Rheinischen Post“.

„Diese Sanktionshöhe gibt es schon jetzt im Bürgergeld.“ Darüber hinaus habe das Gericht entschieden, dass das Existenzminimum in Deutschland zu jeder Zeit gesichert sein müsse, sagte Audretsch. „Diese Vorgaben sind Grundlage unserer Verhandlungen, darauf prüfen wir den Vorschlag der Bundesregierung nun im parlamentarischen Verfahren genau.“

Grünes Licht für Verschärfungen beim Bürgergeld

Das Bundeskabinett hatte am Montag grünes Licht für die geplanten Verschärfungen beim Bürgergeld gegeben. So sollen Jobcenter künftig Arbeitslosen das Bürgergeld für maximal zwei Monate komplett streichen können, wenn die Betroffenen eine Arbeitsaufnahme nachhaltig verweigern. „Die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme muss tatsächlich und unmittelbar bestehen und willentlich verweigert werden“, heißt es nach Informationen der dpa im entsprechenden Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes.

Die Regierung beruft sich darauf, dass das Verfassungsgericht grundsätzlich auch einen kompletten Leistungsentzug als möglich erachtet hat, wenn ein Bürgergeld-Empfänger ohne wichtigen Grund ein konkret bestehendes und zumutbares Arbeitsangebot verweigert.

Welle der Widersprüche für Jobcenter?

Sollte das Gesetz beschlossen werden, kommt nach Auffassung des Paritätischen Gesamtverbands eine Welle der Widersprüche auf Jobcenter zu. „Ich kann die Jobcenter nur warnen, von der Möglichkeit, das Bürgergeld komplett zu streichen, viel Gebrauch zu machen“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbands, Ulrich Schneider, der „Stuttgarter Zeitung“ und den „Stuttgarter Nachrichten“. „Es wird Widersprüche hageln.“

Wer beim Bürgergeld auf null gekürzt werde, habe nichts zu verlieren. „Dort, wo Arme mit Sanktionen belegt werden und sich allein kaum wehren können, werden die Sozialverbände bei der Formulierung des Widerspruchs helfen.“ Die Fälle würden auch vor Gericht ausgefochten - „notfalls geht es bis vors Bundesverfassungsgericht“.

Ralf Stegner: Thema maßlos überschätzt

Der SPD-Politiker Ralf Stegner verteidigte die geplanten Sanktionsmöglichkeiten dagegen. „Die Menschen, die jeden Tag hart arbeiten und Steuern und Sozialabgaben zahlen, hätten kein Verständnis dafür, dass Bürgergeld-Empfänger, die nicht arbeiten wollen, keine Konsequenzen fürchten müssen“, sagte er der „Rheinischen Post“.

Das Thema sei maßlos überschätzt, da die möglichen Sanktionen nur eine sehr kleine Gruppe von Menschen beträfen. Die große Mehrheit der Bürgergeld-Bezieher halte sich an die Regeln und wolle arbeiten.

© dpa-infocom, dpa:240110-99-549155/3


Von dpa
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