Der 34-Jährige, der im vergangenen November in Wassertrüdingen die sich im Aufbau befindliche Unterkunft für Asylbewerber in Brand gesetzt hatte, ist am Dienstag zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Am Ende bewahrten ihn gleich mehrere Punkte, die zu seinen Gunsten ausfielen, gerade noch so vor dem Gefängnis.
Brandstiftung in einer neuen und großen Unterkunft für Asylbewerber: Der Vorfall, der sich am 23. November 2023 in Wassertrüdingen ereignet hat, schreckte die Bevölkerung und die Politik im Landkreis Ansbach auf, lag doch ein rechtsradikaler Hintergrund äußerst nahe. Denn dass es sich um eine vorsätzliche Tat handelte, war den Ermittlern schnell klar. Zu deutlich war das Bild vor Ort, wie ein Kriminalbeamter des Staatsschutzes auch während der Verhandlung noch einmal schilderte.
Schnell geriet der Fahrer eines Kastenwagens ins Visier, zunächst als Zeuge, nach einer Befragung, in der er sehr nervös war, dann als Verdächtiger. Sein umfassendes Geständnis ließ auch nicht lange auf sich warten. Ein solches wiederholte er am Ansbacher Amtsgericht auch gleich zu Beginn des Prozesses.
„Ich hab es getan, ja“, machte er sofort deutlich. Er sei nach seinem Geständnis bei der Polizei auch bei Wassertrüdingens Bürgermeister Stefan Ultsch vorstellig geworden und habe sich entschuldigt. Schließlich kennt man sich in einer Kleinstadt wie Wassertrüdingen, auch Rathauschef und Angeklagter, der mit Frau und Kindern in der Stadt wohnt, kennen sich persönlich.
Warum er an diesem Donnerstagabend noch einmal losfuhr, um den Sanitätscontainer der geplanten Unterkunft in Brand zu stecken, kann sich der Mann im Nachgang nicht mehr erklären. Auch die Ermittlungen des Staatsschutzes und die Gerichtsverhandlung ergaben keinerlei Hinweise darauf, dass bei ihm eine rechtsradikale Gesinnung vorliegt. Man habe nichts dergleichen auf seinem Handy oder in seinem privaten Umfeld finden können, erklärte der Zeuge vom Staatsschutz.
An diesem Abend sei er beim Vorbeifahren darüber erschrocken, „wie groß so eine Unterkunft in einer Kleinstadt aufgebaut wird“. Anschließend konsumierte er Alkohol. Dabei sei er sauer und wütend geworden, „dass so etwas errichtet wird“. Er habe Angst gehabt um seine Familie und seine Kinder, schließlich wisse man ja nicht, „wer da so kommt und ob Gewalt entsteht in so einer Kleinstadt“. Generell habe er aber kein Problem mit Menschen mit einem Migrationshintergrund, schließlich habe er ja selbst einen, erklärte der in Kasachstan geborene 34-Jährige.
Dann habe er „einen Blackout“ gehabt, schnappte sich den Benzinkanister für den Rasenmäher und fuhr los. In diesem Moment hatte er laut einem Sachverständigen mindestens 0,7 Promille Alkohol im Blut.
Er stellte seinen Wagen auf dem Edeka-Parkplatz in der Nähe der Unterkunft ab. Die Kameraüberwachung dort führte die Ermittler später auch auf seine Spur. Vor Ort habe er lediglich „ein Zeichen setzen“ wollen, indem er einen Container in Brand setzen wollte. Darüber, dass das Feuer sich auch auf einen weiteren Container und die Plane des großen Zeltes ausbreitete, sei er sehr überrascht gewesen. Bereits Augenblicke später habe er verstanden „was ich angerichtet habe“.
Bei seiner ersten Vernehmung durch die Polizei hatte er auf die Frage nach seiner politischen Gesinnung erklärt, dass er eine rechtsradikale Denkweise verachte. Er ärgere sich aber darüber, dass Leute hierher kämen und zum Teil mehr Geld bekommen würden als diejenigen, die hier arbeiten. In den vergangenen Monaten habe er seine Meinung dazu aber geändert, denn bei seiner Arbeit habe der selbstständige Gebäudereiniger bislang nur positive Erfahrungen mit Asylbewerbern gemacht.
Nach der Tat zeigte sich der Mann nicht nur geständig, sondern beglich auch schnell den gesamten entstandenen Sachschaden sowie die Einsatzkosten der Feuerwehr – insgesamt rund 35.000 Euro. Das sei, so Richter Thorsten Kamberger, eine Seltenheit. Dafür gingen die Ersparnisse der Familie drauf und der Stiefvater musste einen großen Betrag leihen.
Unter anderem diese Zahlungen legte das Gericht zu seinen Gunsten aus, ebenso das umfassende und wertvolle Geständnis, ohne das man möglicherweise nie einen Täter gefunden hätte. Dennoch nannte der Richter die Tat menschenverachtend. „Sie haben im wahrsten Sinne auch in gesellschaftspolitischer Hinsicht mit dem Feuer gespielt“, sagte er in Richtung des Angeklagten.
Da dieser zudem keinerlei Vorstrafen hat und es sich auch nicht um eine lange geplante Tat gehandelt habe, verhängte das Schöffengericht eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Staatsanwalt Christian Winkelmann hatte eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten gefordert, Verteidiger Matthias Kohla ein Jahr und acht Monate auf Bewährung.
Als Bewährungsauflage muss der 34-Jährige zudem 8000 Euro an die Flüchtlings- und Integrationsberatung der Caritas in Ansbach überweisen. Für das Fahren unter Alkoholeinfluss erhielt er eine Geldbuße in Höhe von 1000 Euro und ein zweimonatiges Fahrverbot, zudem trägt er die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.