Dinkelsbühler Oberbürgermeister ist unzufrieden mit kostenlosem Parken für E-Autos | FLZ.de

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Veröffentlicht am 09.04.2025 18:00

Dinkelsbühler Oberbürgermeister ist unzufrieden mit kostenlosem Parken für E-Autos

Wo wie hier am Landratsamt Ansbach das Schild mit einem weißen P auf blauem Grund steht, dürfen E-Autos in der Regel bis zu drei Stunden kostenlos parken. (Foto: Thomas Schaller)
Wo wie hier am Landratsamt Ansbach das Schild mit einem weißen P auf blauem Grund steht, dürfen E-Autos in der Regel bis zu drei Stunden kostenlos parken. (Foto: Thomas Schaller)
Wo wie hier am Landratsamt Ansbach das Schild mit einem weißen P auf blauem Grund steht, dürfen E-Autos in der Regel bis zu drei Stunden kostenlos parken. (Foto: Thomas Schaller)

Seit Anfang April dürfen Elektroautos auf öffentlichen Parkplätzen bis zu drei Stunden kostenlos parken. Aber gilt das auch im eingegrenzten Innenhof des Landratsamts?

Der Landkreis habe schon viel hinsichtlich Photovoltaik und Elektromobilität getan, sagte Stefan Horndasch, CSU-Fraktionsvorsitzender im Kreistag, in der jüngsten Sitzung des Kreisausschusses. Da würde es seiner Ansicht nach gut passen, wenn die bayernweite Regelung für den Innenhof übernommen würde.

OB Dr. Hammer sieht einen Missbrauch einer Klausel

Sie gilt dort sowieso, meinte sein Fraktionskollege Dr. Christoph Hammer, da der Parkplatz öffentlich zugänglich sei. Nur wenn man eine irgendwie geartete Zugangsberechtigung brauchen würde, wäre dies nicht der Fall. Anders sähe es aus, wenn der Zugang zum Beispiel mit einer Schranke gesichert wäre.

Begeisterung löst die neue Regelung beim Dinkelsbühler Oberbürgermeister aber keineswegs aus. Es sei „schlimm“, dass der Freistaat die Gebührenfreiheit ohne eine ordentliche Anhörung des Städte- und des Gemeindetags eingeräumt habe. Dafür habe man eine Öffnungsklausel missbraucht, die eigentlich dafür gedacht gewesen sei, allzu hohe Parkgebühren in den Kommunen zu verhindern. Hammer sieht im Gratisparken einen Verstoß gegen das Konnexitätsprinzip. Dieses Prinzip besagt, dass die Staatsebene, die über eine Aufgabe entscheidet, auch für deren Finanzierung verantwortlich ist. Der Staat greife in das Eigentum der Gemeinden ein und nehme ihnen Einnahmen weg, zahle aber keinen Ausgleich dafür.

Kostenfrei nur mit E auf dem Nummernschild

Wegen der ansonsten fehlenden Kontrollmöglichkeit gelte das kostenlose Parken nur für Fahrzeuge mit einem E auf dem Nummernschild. Dies sei eine Ungleichbehandlung für die Elektroauto-Besitzer, die auf das E verzichtet haben.

Statt zu zahlen, müssen die E-Auto-Fahrer eine Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe legen. In Dinkelsbühl, so Hammer, habe man genug Erfahrung mit Parkscheibendrehern, die zweimal weiterdrehen und so über den ganzen Tag kommen.

Der Landkreis habe aber die Möglichkeit, die maximale Parkzeit – und damit auch kostenlose Zeit für E-Autos – auf eine oder zwei Stunden zu begrenzen. Der Dinkelsbühler OB rechnet in den nächsten Monaten mit einer hohen Beschwerdequote, da das Gesetz sehr kompliziert sei.


Thomas Schaller
Thomas Schaller
Redaktion Westmittelfranken/Landkreis Ansbach
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