Wer seinen Führerschein in den Jahren 1999 bis 2001 erhalten hat, sollte sich den 19. Januar 2026 im Kalender anstreichen. Dann endet die Umtauschfrist für den EU-Führerschein. Bis 2033 sollen Papierführerscheine, die nicht im zentralen Fahrerlaubnisregister erfasst sind, sowie Führerscheindokumente ohne Ablaufdatum umgetauscht werden.
Wer sich nicht sicher ist, ob der Umtausch schon überfällig ist, kann sich auf der Internetseite des Landratsamtes Ansbach unter www.landkreis-ansbach.de informieren. Unter dem Suchwort „Quickcheck” erfahren Autofahrerinnen und -fahrer mit wenigen Klicks und Angaben, wann ihr Führerschein zum Umtausch ansteht, so das Landratsamt Ansbach.
Ratsam ist der Umtausch allemal. Denn wer keinen gültigen Führerschein besitzt, kann seine Fahrerlaubnis nicht rechtsgültig nachweisen und muss dies in der Regel bei der Polizei nachholen.
Ebenso wie viele andere Führerschein- und Fahrerlaubnisangelegenheiten kann der Führerscheinumtausch von zu Hause erledigt werden. Auf der Internetseite des Landratsamtes Ansbach findet man die Online-Dienste – entweder über den roten Button „Digitales Amt” oder direkt im Themenbereich „Mobilität und Verkehr”. Auch über die Suchmaske gelangt man mit dem Begriff „Führerschein” zu zahlreichen Dienstleistungen.
Die Authentifizierung kann durch die Bund- oder BayernID erfolgen. Dazu brauchen die Benutzerinnen und Benutzer die Online-Ausweisfunktion oder ein ELSTER-Zertifikat. Zudem ist wichtig, dass die Unterlagen für die gewünschte Dienstleistung vollständig vorliegen. Ein Upload der Dokumente ist in den gängigen Formaten möglich: PDF, PNG oder JPG. Außerdem ist eine Kreditkarte oder ein PayPal-Zugang zur Abwicklung der Zahlung Voraussetzung.