Die Erhöhung der Parkgebühren für den Parkplatz am Kur- und Kongress-Center in Bad Windsheim zum 1. Januar 2025 sorgt für Aufruhr. Georg Gerhäuser und Bernhard Kisch (beide CSU) sowie Annette Wild (FWG) bezichtigen Bürgermeister Jürgen Heckel (WiR) gar der Lüge. Laut Heckel selbst handelt es sich um ein Missverständnis.
Zur Erinnerung: CSU und FWG hatten in der November-Sitzung des Stadtrates einen Eilantrag vorgelegt. Sie wollten über einen sogenannten Selbstentscheidungsbeschluss des Rats versuchen, dass sich dieser gegen eine von der Kur-, Kongress- und Touristik-GmbH (KKT) geforderte Erhöhung der Parkgebühr von einen auf zwei Euro stellt. Laut der Bayerischen Gemeindeordnung kann der Stadtrat eine Angelegenheit an sich ziehen und die entsandten Aufsichtsräte an die Beschlussfassung im Stadtrat binden.
Wie Georg Gerhäuser erläutert, betrifft die geplante Erhöhung ausschließlich die Gebühren, die für Franken-Therme-Gäste anfallen. Der Eilantrag wurde im nicht-öffentlichen Teil der Stadtratssitzung behandelt. Jürgen Heckel teilte im Anschluss an die Sitzung im Gespräch mit unserer Zeitung mit, dass der Antrag keine Mehrheit gefunden hatte. Das war offenkundig nicht richtig.
Am Dienstag nach der Stadtratssitzung beschloss der Aufsichtsrat die Anhebung. Wie Matthias Hirsch, Leiter der Rechtsaufsicht am Landratsamt erklärt, war der Eilantrag rechtlich in Ordnung. Ziel des Antrages war, die Erhöhung zunächst zu verhindern und die Möglichkeit zu schaffen, sie im Stadtrat zu diskutieren, sagt Bernhard Kisch. Bezüglich der Gebührenerhöhung gebe es seitens der Franken-Therme und der KKT Argumente, die man hätte abwägen müssen. Es gebe zwei Gesellschaften, die ebenso wie das dortige Umfeld den Parkplatz nutzen. Beide Gesellschaften haben Aufsichtsräte, die jeweils nur auf die eigene Gesellschaft schauen, findet Kisch. Annette Wild würde sich diesbezüglich ein besseres „Miteinander“ wünschen.
Der Stadtrat müsse den Blick auf beide Seiten weiten, so Kisch. „Was wäre denn dabei, wenn man solche Themen im Stadtrat bespricht?“ Im Fall der nun geplanten Preiserhöhung sei man nur durch die Aufsichtsräte der eigenen Fraktion darüber informiert worden, dass das Thema zur Abstimmung steht. Der Eilantrag sei eine Option gewesen, es in den Rat zu bringen. Den Vorwurf der Polemik weisen Kisch, Gerhäuser und Wild entschieden zurück.
Laut dem Trio sei Heckels Aussage gegenüber unserer Zeitung, dass der Eilantrag keine Mehrheit im Stadtrat gefunden habe, nicht korrekt. Die Abstimmung sei 12:11 ausgefallen. „Wir sind enttäuscht, dass so ein Mehrheitsbeschluss einfach ignoriert wird“, so Georg Gerhäuser.
Wie der Bürgermeister dazu auf Nachfrage behauptet, handle es sich um ein großes Missverständnis, für das er sich entschuldige. Seine Aussage habe sich auf den KKT-Aufsichtsrat, nicht auf den Stadtrat bezogen. Eine erste Abstimmung in der nicht-öffentlichen Sitzung des Stadtrates sei unentschieden ausgefallen, dann habe man bemerkt, dass eine Person nicht mit abgestimmt hatte, weshalb das Votum wiederholt worden sei. Das Ergebnis: 12:11. Er habe nicht absichtlich oder wissentlich falsch Auskunft gegeben, betont Heckel.
Aufgrund der Bindung der vom Stadtrat entsandten Aufsichtsräte setze der Mehrheitsbeschluss allerdings „jegliche Regelung einer Demokratie außer Kraft“, findet der Bürgermeister. Die Entsandten würden quasi dazu gezwungen, so abzustimmen, „wie es andere wollen“. Diese Kritik habe er in der KKT-Aufsichtsratssitzung auch geäußert, ebenso habe er aber betont, dass jeder an den Stadtratsbeschluss gebunden sei, so Heckel.
Berechtigt sei die Frage, warum der Eilantrag im Stadtrat überhaupt nicht-öffentlich behandelt worden war, gibt der Bürgermeister zu. Er habe umgehen wollen, dass das Thema direkt öffentlich hochkocht. „Wer die Stadtratssitzungen in den letzten Monaten erlebt hat, weiß, dass man derzeit nichts mehr in Ruhe besprechen kann.“ Generell würde er sich wünschen, dass bei offenen Fragen oder Unstimmigkeiten direkt auf ihn zugegangen werde und man ins Gespräch komme.
Verwundert hat Gerhäuser, Kisch und Wild übrigens auch die Berichterstattung zum Thema Schrankenanlage. Dazu hatte Heckel erläutert, dass er für deren Abschaffung „keine Mehrheit im Stadtrat“ gefunden hatte. Doch laut dem Trio habe es nie zur Abstimmung gestanden, ob die Schranken wieder entfernt werden sollten. Auch hier handle es sich um ein Missverständnis, betont Heckel. Die Schranken seien ein Thema des Aufsichtsrates, nicht des Stadtrates. Ob es je zu einer Abstimmung gekommen war, konnte er spontan nicht beantworten.
Die Konsequenzen für vom Stadtrat entsandte Aufsichtsräte, die trotz Bindung anders als vom Stadtrat gewünscht abstimmen, bewegen sich in einer Spanne, erklärt Rechtsaufsichts-Leiter Matthias Hirsch. Ein Ordnungsgeld bis zu 250 Euro wäre eine Möglichkeit, ebenso kann aber auch „nur“ eine Rüge ausgesprochen werden. Entscheiden und bewerten, welche Folge angemessen ist, müsse der Stadtrat, so Matthias Hirsch. Auf die Gültigkeit des Beschlusses habe das weisungswidrige Abstimmungsverhalten derweil keine Auswirkung. Er sei weiterhin rechtlich gültig, erklärt Hirsch.