Jetzt wird nachjustiert: Neue Parkregeln gelten in Windsbach | FLZ.de

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Veröffentlicht am 07.04.2025 14:43

Jetzt wird nachjustiert: Neue Parkregeln gelten in Windsbach

Die Kolbenstraße ist einer von vier Bereichen in Windsbach, in dem die vom Stadtrat beschlossenen Regeln für das Anwohnerparken gelten. (Foto: Florian Schwab)
Die Kolbenstraße ist einer von vier Bereichen in Windsbach, in dem die vom Stadtrat beschlossenen Regeln für das Anwohnerparken gelten. (Foto: Florian Schwab)
Die Kolbenstraße ist einer von vier Bereichen in Windsbach, in dem die vom Stadtrat beschlossenen Regeln für das Anwohnerparken gelten. (Foto: Florian Schwab)

Das Nachjustieren beim Parken geht weiter: Der Windsbacher Stadtrat hat jetzt beschlossen, das Anwohnerparken neu zu regeln. Betroffen sind insgesamt vier Bereiche in der Stadt.

Seit August 2024 lassen die Windsbacher Verantwortlichen den ruhenden Verkehr überwachen. In diesen acht Monaten hat sich gezeigt, dass es beim Thema Parken durchaus Verbesserungspotenzial gibt. Als erste Konsequenz daraus wurde im Februar beschlossen, die Parkregelung in der Kolben- und Bahnhofstraße, in der Hinteren Gasse, An der Stadtmauer und vor dem Rathaus zu verändern.

In der Gesamtheit regeln

Aus diesem Grund muss jetzt auch das Anwohnerparken neu geregelt werden, wie Geschäftsleiterin Tanja Mayer in der Sitzung des Stadtrates sagte. „Wir würden das gerne in der Gesamtheit regeln.“

Konkret geht es bei der neuen Regelung um die Kolben- und Bahnhofstraße, den Kirchplatz und die hintere Gasse. Wer in diesen Bereichen einen Anwohnerparkplatz – gegen eine Gebühr von 30 Euro pro Jahr – beantragen möchte, muss einige Voraussetzungen erfüllen. Als Anwohner gilt zum Beispiel, wer in der jeweiligen Straße mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.

Nicht für gewerbliche Fahrzeuge gedacht

Jeder Anwohner, der keine private Abstellmöglichkeit hat, hat Anspruch auf einen solchen Ausweis. Ist laut Tanja Mayer eine Garage vorhanden, diese aber mit anderen Dingen vollgestellt, gibt es keinen Ausweis. Ebenfalls keinen Ausweis gibt es für Fahrzeuge, die vorrangig zur gewerblichen Nutzung vorgesehen sind. Als Beispiele nannte die Geschäftsleiterin Anhänger, Wohnmobile und Wohnanhänger. Hinzu kommt, dass jeder Anwohner die Erlaubnis nur für ein Fahrzeug erhält und der Ausweis nur auf gekennzeichneten Parkflächen gültig ist. Den Ausweis selbst gibt es nur für ein Jahr.

Mit Polizei abgestimmt

Ob der Wunsch von Bürgermeister Matthias Seitz, den Anwohnern so das Parken zu erleichtern, in Erfüllung geht, muss sich zeigen. Denn laut Tanja Mayer werden mehr Ausweise ausgestellt, als es Parkplätze gibt. Zudem bekommt kein Bürger einen Parkplatz zugewiesen. Mit dem Parkausweis hat „er nur das Recht, länger als zwei Stunden stehen zu bleiben“. Sprich: Kommt der Bürger abends von der Arbeit nach Hause und alle Plätze sind belegt, hilft ihm auch der Ausweis nichts.

Die Regelung ist mit der Heilsbronner Polizei abgestimmt, wie Tanja Mayer erklärte. Zudem habe man sich auch in den Nachbarkommunen umgeschaut, wie hier das Thema Anwohnerparken geregelt wird. Der Stadtrat jedenfalls hatte keinen Diskussionsbedarf, stimmte dem Vorschlag der Verwaltung einhellig zu.


Florian Schwab
Florian Schwab
Redakteur
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