Blau statt schwarz: Polizei kontrolliert neue Moped-Schilder | FLZ.de

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Veröffentlicht am 05.03.2024 12:31

Blau statt schwarz: Polizei kontrolliert neue Moped-Schilder

Blau ist das neue Schwarz: Zum 1. März mussten die Versicherungskennzeichen gewechselt werden. Das hat sich aber noch nicht bei allen Moped- oder E-Scooter-Fahrern herumgesprochen. (Foto: Wolfgang Grebenhof)
Blau ist das neue Schwarz: Zum 1. März mussten die Versicherungskennzeichen gewechselt werden. Das hat sich aber noch nicht bei allen Moped- oder E-Scooter-Fahrern herumgesprochen. (Foto: Wolfgang Grebenhof)
Blau ist das neue Schwarz: Zum 1. März mussten die Versicherungskennzeichen gewechselt werden. Das hat sich aber noch nicht bei allen Moped- oder E-Scooter-Fahrern herumgesprochen. (Foto: Wolfgang Grebenhof)

Bei mehreren Kontrollen hat die Polizei im Ansbacher Raum beanstandet, dass Kleingefährte wie Mofas, Roller oder E-Scooter mit abgelaufenen Versicherungskennzeichen unterwegs waren. Das betraf am Sonntag etwa eine 16-Jährige, die am Nachmittag in der Morrieder Straße in Wörnitz unterwegs war. Den Beamten war aufgefallen, dass am Roller noch ein schwarzes Versicherungsschild angebracht war. Seit dem 1. März müssen es blaue sein. Gegen die Jugendliche wird nun wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ermittelt.

Ähnlich erging es am späteren Sonntagnachmittag einem 14-Jährigen in Feuchtwangen. Er war mit einem versicherungspflichtigen E-Scooter in der Ansbacher Straße unterwegs. Auch er hatte noch ein schwarzes statt ein blaues Schild. In Ansbach monierte die Polizei denselben Sachverhalt am Sonntagmorgen bei einem 40-Jährigen in der Bahnhofstraße und am späten Abend bei einem 25-Jährigen, der mit solch einem Elektrokleinstfahrzeug in der Feuerbachstraße fuhr.

Versicherungskennzeichen gelten ein Jahr

Versicherungspflichtig sind Mofas und Mopeds, kleine Roller und große Pedelecs sowie Krankenfahrstühle mit einem Hubraum bis maximal 50 Kubikzentimeter und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometern. Sie benötigen für den Straßenverkehr eigene Nummernschilder; diese Versicherungskennzeichen gelten ein Jahr lang und werden von den Kraftfahrzeug-Versicherern ausgegeben.

Manche, aber nicht alle Versicherungsgesellschaften senden das Kennzeichen fürs neue Versicherungsjahr, das am 1. März beginnt, rechtzeitig zu. Ein gültiges Kennzeichen bedeutet insbesondere, dass der Halter eine Kfz-Haftpflichtversicherung hat. Um den Behörden die Kontrolle zu erleichtern, wechselt die Farbe des Versicherungskennzeichens alljährlich zwischen Schwarz, Blau und Grün. Fürs Versicherungsjahr 2024/2025 ist es blau.

  • Folgende Kraftfahrzeuge benötigen ein Versicherungskennzeichen:
    - Kleinkrafträder (etwa Mofas, Mopeds, Roller und Pedelecs) mit bis zu 50 ccm Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
    - Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die erstmals vor dem 1. März1992 versichert waren
    - Quads, Segways und Trikes mit bis zu 50 ccm Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
    - E-Roller mit Betriebserlaubnis
    - Fahrräder mit Hilfsmotor
    - Krankenfahrstühle

Andreas Reum
Andreas Reum

Redakteur

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