BGH zieht Grenzen bei Sammelklage gegen Lkw-Kartell | FLZ.de

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Veröffentlicht am 12.05.2026 12:23

BGH zieht Grenzen bei Sammelklage gegen Lkw-Kartell

Die EU-Kommission hatte gegen zahlreiche Lkw-Konzerne wegen verbotener Preisabsprachen Bußgelder verhängt. (Symbolbild) (Foto: Ralf Hirschberger/dpa-Zentralbild/dpa)
Die EU-Kommission hatte gegen zahlreiche Lkw-Konzerne wegen verbotener Preisabsprachen Bußgelder verhängt. (Symbolbild) (Foto: Ralf Hirschberger/dpa-Zentralbild/dpa)
Die EU-Kommission hatte gegen zahlreiche Lkw-Konzerne wegen verbotener Preisabsprachen Bußgelder verhängt. (Symbolbild) (Foto: Ralf Hirschberger/dpa-Zentralbild/dpa)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im millionenschweren Schadenersatzprozess gegen ein Lkw-Kartell entschieden, dass kartellbedingte Ersatzansprüche grundsätzlich auch in Sammelklagen von Inkassodienstleistern gebündelt geltend gemacht werden dürfen. Zugleich hielt der Senat fest: Wenn diese Bündelung es den Gerichten unmöglich mache, effektiven Rechtsschutz zu gewähren, könne eine Aufspaltung in mehrere Verfahren verlangt werden. 

Die EU-Kommission hatte gegen die Lkw-Konzerne DAF, Daimler, Iveco, Scania und Volvo/Renault Bußgelder von fast vier Milliarden Euro verhängt, weil sie von 1997 bis 2011 Verkaufspreise ausgetauscht hatten. MAN war als Kronzeuge straffrei ausgegangen. Ob Käufern durch das Kartell ein Schaden entstanden ist, hatte die EU-Kommission offengelassen. Die Lkw-Hersteller bestreiten das. 

Die Käufer von etwa 70.000 angeblich überteuert verkauften Lastwagen fordern von MAN, Daimler, Iveco und Volvo/Renault rund 500 Millionen Euro Schadenersatz. Ihre Ansprüche haben sie dazu an den Inkasso- und Rechtsdienstleister Financialright Claims abgetreten. Das Unternehmen tritt als alleiniger Kläger auf und erhält im Erfolgsfall 33 Prozent Provision. 

OLG München muss neu verhandeln 

In der ersten Instanz war die Klage 2020 gescheitert. Nach Ansicht des Landgerichts München war Financialright Claims nicht anspruchsberechtigt, weil die Abtretungen gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstießen und somit nichtig seien. Das Oberlandesgericht München sah das Vorgehen der Klägerin im März 2024 aber durch die Inkasso-Befugnis gedeckt - und verwies die Sache zur neuen Verhandlung an das Landgericht zurück. 

Gegen die Entscheidung legten die beklagten Lkw-Hersteller Revision ein, sodass der Fall in Karlsruhe landete. Der Kartellsenat hob das Urteil des OLG nun auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurück nach München. Unter anderem müsse das OLG prüfen, ob die Abtretungen der Lkw-Käufer womöglich wegen einer Interessenkollision mit dem Prozessfinanzierer nichtig sind. 

BGH: Vielzahl ungeordneter und ungeprüfter Ansprüche 

Sollte sich ergeben, dass die Abtretungen wirksam sind, müsste das OLG dem klagenden Inkassounternehmen aufgeben, eine Trennung der gebündelten Ansprüche in verschiedene Verfahren vorzubereiten. Denn: „Die Klägerin macht eine außergewöhnliche Vielzahl tatsächlich und rechtlich heterogener und sehr komplexer kartellrechtlicher Schadensersatzansprüche geltend“, so der BGH. Financialright Claims habe diese ungeordnet und teilweise ungeprüft geltend gemacht. „Es ist daher ausgeschlossen, dass ein einziger Spruchkörper über die Klage in angemessener Zeit entscheiden könnte.“ (Az. KZR 6/24) 

Daimler Truck erklärte nach der Entscheidung, man werde sich weiterhin entschieden gegen unberechtigte Ansprüche zur Wehr setzen. „Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass unseren Kunden kein Schaden entstanden ist.“

© dpa-infocom, dpa:260512-930-69529/1


Von dpa
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