Bundesgerichtshof entscheidet zu Sammelklage bei Lkw-Kartell | FLZ.de

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 12.05.2026 03:32

Bundesgerichtshof entscheidet zu Sammelklage bei Lkw-Kartell

Die EU-Kommission hatte gegen die Lkw-Konzerne wegen verbotener Preisabsprachen Bußgelder von fast vier Milliarden Euro verhängt. (Symbolbild) (Foto: Ralf Hirschberger/dpa-Zentralbild/dpa)
Die EU-Kommission hatte gegen die Lkw-Konzerne wegen verbotener Preisabsprachen Bußgelder von fast vier Milliarden Euro verhängt. (Symbolbild) (Foto: Ralf Hirschberger/dpa-Zentralbild/dpa)
Die EU-Kommission hatte gegen die Lkw-Konzerne wegen verbotener Preisabsprachen Bußgelder von fast vier Milliarden Euro verhängt. (Symbolbild) (Foto: Ralf Hirschberger/dpa-Zentralbild/dpa)

Im millionenschweren Schadenersatzprozess gegen ein Lkw-Kartell will der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag (9.00 Uhr) eine Entscheidung verkünden. Im Fokus stand die Frage, ob die Ersatzansprüche wegen kartellbedingter Schäden gebündelt durch ein Inkassounternehmen geltend gemacht werden können. Der Rechtsdienstleister Financialright Claims tritt in dem Verfahren als alleiniger Kläger auf.

Die EU-Kommission hatte gegen die Lkw-Konzerne DAF, Daimler, Iveco, Scania und Volvo/Renault Bußgelder von fast vier Milliarden Euro verhängt, weil sie von 1997 bis 2011 Verkaufspreise ausgetauscht hatten. MAN war als Kronzeuge straffrei ausgegangen. Die Käufer von etwa 70.000 angeblich überteuert verkauften Lastwagen fordern von den Herstellern rund 500 Millionen Euro Schadenersatz. Ihre Ansprüche haben sie dazu an Financialright Claims abgetreten. Das Unternehmen erhält im Erfolgsfall 33 Prozent Provision.

Die Klage war in erster Instanz gescheitert. Nach Ansicht des Landgerichts München war Financialright Claims nicht anspruchsberechtigt, weil die Abtretungen gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstießen und somit nichtig seien. Das Oberlandesgericht München sah die Sache später anders. Das Vorgehen der Klägerin sei durch die Inkasso-Befugnis gedeckt, urteilte der Kartellsenat im März 2024. Gegen die Entscheidung legten mehrere beklagte Lkw-Hersteller Revision ein, so dass nun der BGH entscheidet. (Az. KZR 6/24)

© dpa-infocom, dpa:260512-930-67397/1


Von dpa
north