Ansbach: Rummelsberger Straße wird zur Tempo-30-Zone | FLZ.de

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Veröffentlicht am 07.02.2023 15:54

Ansbach: Rummelsberger Straße wird zur Tempo-30-Zone

Die Rummelsberger Straße, die parallel zur Bundesstraße 14 verläuft, hat keinen Gehweg. Autos, die von der B14 abfahren, seien allzu oft schneller als mit Tempo 50 unterwegs, finden die Grünen. (Foto: Sarina Schwinn)
Die Rummelsberger Straße, die parallel zur Bundesstraße 14 verläuft, hat keinen Gehweg. Autos, die von der B14 abfahren, seien allzu oft schneller als mit Tempo 50 unterwegs, finden die Grünen. (Foto: Sarina Schwinn)
Die Rummelsberger Straße, die parallel zur Bundesstraße 14 verläuft, hat keinen Gehweg. Autos, die von der B14 abfahren, seien allzu oft schneller als mit Tempo 50 unterwegs, finden die Grünen. (Foto: Sarina Schwinn)

Mit großer Mehrheit gegen vier Stimmen hat der Ansbacher Stadtrat die Anordnung einer streckenbezogenen Tempo-30-Regelung in der Rummelsberger Straße beschlossen. Das Gremium setzte sich dabei über die Ablehnung der Maßnahme durch die Verwaltung und die Polizei hinweg.

Die Fraktion der Grünen begründete ihren Antrag im Umwelt- und Verkehrsausschuss damit, dass die Verhältnisse in der Rummelsberger Straße denen in Bernhardswinden gleichen. Dort gilt seit September 2022 in der Straße Richtung Kurzendorf Tempo 30 – nachdem die Anwohner über zwei Jahre dafür gekämpft hatten.

Die Rummelsberger Straße verläuft parallel zur Bundesstraße 14 am Windmühlberg. Es gibt dort keinen Gehweg. Zudem, so die Grünen, gebe es häufige Querungen von Fußgängern wegen des Seniorenheims „Haus Heimweg“ und des Restaurants und Hotels „Zur Windmühle“. Außerdem sorgten diese Einrichtungen für eine hohe Frequenz des Lieferverkehrs.

Autos oft schneller als 50 unterwegs

Von der Bundesstraße abfahrende Autos seien oft schneller als mit 50 Stundenkilometern unterwegs, sodass die Fahrer Fußgänger auf der Straße zu spät erkennen könnten. Darüber hinaus könne die Reduzierung der Geschwindigkeit auch dem Lärmschutz und dem Klimaschutz dienen.

Die Verwaltung lehnte den Antrag ab, weil „keine besonderen Umstände bekannt sind, die eine Abweichung von der Regelgeschwindigkeit erforderlich machen würden“.

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In den vergangenen fünf Jahren seien von der Polizeiinspektion Ansbach in der Ortschaft keine „Unfälle mit Bezug auf eine erhöhte Geschwindigkeit“ festgestellt worden, so die Verkehrsbehörde in ihrer Stellungnahme.

Der Polizei fehlt die rechtliche Grundlage

Außerdem stellten die Grundstückseinfahrt zum Altenheim, dessen Eingang nicht direkt an der Straße liege, ein Hotel mit „punktuellem Querungsbedarf“ und ein fehlender Gehweg keine außergewöhnlichen Umstände dar. Diese Umstände hätten bisher keinerlei Probleme ausgelöst.

Da für die Rummelsberger Straße keine besonderen Umstände bekannt seien, lehne die Verwaltung die Ausweisung einer Tempo-30-Regelung in diesem Bereich als rechtswidrig ab. Auch der beratende Vertreter der Polizei, Peter Maul, sprach sich explizit gegen eine Tempo-30-Regelung aus, weil ihr die rechtliche Grundlage fehle.

In der Vergangenheit hatte die Regierung von Mittelfranken als Aufsichtsbehörde Tempo-30-Regelungen immer wieder kassiert.


Winfried Vennemann
Winfried Vennemann
Redakteur
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