Die Frage lautet nicht „ob“, sondern nur „wo genau und wie viele“. Auch Neustadt wird von der Änderung des Regionalplanes für Windkraftanlagen betroffen sein, und in der Stadtratssitzung am Mittwochabend präsentierte Wilfried Westhauser (CSU) zwei künftige Standorte: Den Bereich Eggensee sowie den Viersternwald bei Schellert.
Westhauser, seines Zeichens Beauftragter für die erneuerbaren Energien im Umweltteam des Stadtrates, erläuterte nochmals ausführlich die Hintergründe. 1,8 Prozent der freistaatlichen Flächen müssen durch das Wind-an-Land-Gesetz künftig für Windenergie zur Verfügung stehen, aufgeschlüsselt nach Bezirken und heruntergebrochen auf Landkreis- und Gemeindeebenen.
Sollte eine Kommune nicht genug Platz zur Verfügung stellen, könnte sie die Planungshoheit verlieren, denn dann hätten Investoren grünes Licht, Anlagen auch dort zu platzieren, wo es den Gemeinden eigentlich so gar nicht passt. Wenn eine Kommune jedoch entsprechende Flächen ausweist, trägt dies laut Westhauser dazu bei, einen „Wildwuchs durch den Bau an beliebigen Stellen im Außenbereich zu verhindern“.
Grundlage für die Planungen ist die Arbeit der Regionalen Planungsverbände (RPV). Zuständig für Westmittelfranken ist dort Dr. Rainer Fugmann, den Westhauser ausdrücklich lobte. Dieser habe die in Neustadt Verantwortlichen „optimal eingebunden“, die Zusammenarbeit sei angenehm und reibungslos gewesen. Und das Resultat, das mittlerweile auf den Internetseiten des RPV in Form einer Karte einsehbar ist, ist für Neustadt durchaus erfreulich.
So sei beispielsweise die nun ausgewiesene Fläche östlich von Eggensee – teilweise bereits auf der Gemarkung Emskirchen – sowohl was die Erschließung betrifft (perfekte Anbindung durch die B8) als auch die Einspeisung (nahes Umspannwerk in Kaltenneuses) hervorragend für Windenergieanlagen geeignet.
Auch der Viersternwald zwischen Schellert, Oberroßbach und Rimbach habe sich schon in der Vergangenheit angeboten, sei aber 2012 wegen militärischer Überflugsbedenken nicht aufgenommen worden. Die diesbezüglichen Bedingungen seien seitdem jedoch gelockert worden, und dem Standort stehe nichts mehr im Wege. Sehr deutlich machte Westhauser, dass für die künftigen „interkommunalen Vorranggebiete“ in jedem Fall „mit zuverlässigen örtlichen Projektierern“ Modelle „mit echter Bürgerbeteiligungsmöglichkeit“ entwickelt werden sollten – auswärtige Investoren seien nicht erwünscht.
Die regionale Orientierung sorge zum einen dafür, dass auch die Kommune finanziell profitieren wird, zum anderen werde es die Akzeptanz der Anlagen erhöhen. Auch die NeuStadtWerke könnten eine eigene Anlage betreiben, eine Einschätzung, die Bürgermeister Klaus Meier ohne Wenn und Aber teilte. „Die Stadt kann sich den Betrieb eines Windrads durchaus vorstellen.“
Dass es neben den bestehenden Anlagen bei Unterschweinach weitere Windkraftanlagen auf Neustädter Stadtgebiet geben wird, ist damit also klar – eine Entwicklung, die im Rahmen der Energiewende unvermeidbar und notwendig sei, so Westhauser. Wie viele es letztlich werden und welche exakten Standorte innerhalb der beiden nun genannten Vorranggebiete ausgewählt würden, sei letztlich eine Frage, die der Projektierer beantworten müsse. Genügend Wind, dies bekräftigte Westhauser auf Nachfrage von Günther Leidenberger (Grüne), weht in beiden genannten Bereichen: „Doch ja, davon dürfen wir ausgehen.“