Wichtige Kontrolle: So vermeiden Baum-Eigner Haftungsrisiken | FLZ.de

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Veröffentlicht am 09.09.2026 17:26

Wichtige Kontrolle: So vermeiden Baum-Eigner Haftungsrisiken

Kontrolle kann der Knackpunkt sein, wenn es darum geht, ob man haftbar zu machen ist und private Haftpflicht- und Wohngebäudeversicherungen bei Schäden durch umgestürzte Bäume oder Äste einspringen. (Foto: Michael Brandt/dpa/dpa-tmn)
Kontrolle kann der Knackpunkt sein, wenn es darum geht, ob man haftbar zu machen ist und private Haftpflicht- und Wohngebäudeversicherungen bei Schäden durch umgestürzte Bäume oder Äste einspringen. (Foto: Michael Brandt/dpa/dpa-tmn)
Kontrolle kann der Knackpunkt sein, wenn es darum geht, ob man haftbar zu machen ist und private Haftpflicht- und Wohngebäudeversicherungen bei Schäden durch umgestürzte Bäume oder Äste einspringen. (Foto: Michael Brandt/dpa/dpa-tmn)

Sie spenden Schatten und Sichtschutz: Doch Bäume auf dem eigenen Grundstück machen darüber hinaus auch Arbeit. Und das nicht nur, weil zu entsprechender Zeit deren Früchte geerntet oder deren herabgefallenes Laub zusammengetragen werden muss. Vielmehr sollten Eigner ihre Bäume auch mindestens einmal pro Jahr sowie nach einem Unwetter auf sichtbare Schäden oder Erkrankungen überprüfen, rät die Zeitschrift „Stiftung Warentest Finanzen“ (Ausgabe 10/2026).

Der Grund: Eigentümerinnen und Eigentümer obliegt grundsätzlich eine Verkehrssicherungspflicht. Wer nicht in regelmäßigen Abständen sicherstellt, dass von seinen Bäumen keine Gefahr - etwa durch Umstürzen oder herabfallende Äste - ausgeht, macht sich im Schadensfall womöglich schadenersatzpflichtig.

Die „Stiftung Warentest Finanzen“ empfiehlt, jede Kontrolle mit Fotos zu dokumentieren. Bei Laubbäumen am besten sowohl belaubt als auch ohne Blätter - denn einige Schäden sind nur zu bestimmten Jahreszeiten zu erkennen. Wem ein Schaden auffällt oder wer sich unsicher ist, der sollte besser einen Experten zurate ziehen.

Private Haftpflichtversicherung kann bei Schaden einspringen

Stürzt ein Ast oder ein Baum auf den Zaun oder das Auto des Nachbarn, haften Eigentümer, wenn sie ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt haben – etwa, weil sie erkennbare Schäden nicht beseitigt haben. Wird hingegen ein gesunder Baum durch höhere Gewalt entwurzelt, besteht dem Magazin zufolge grundsätzlich keine Haftung. 

Stellt ein Gericht aber eine Pflichtverletzung fest, übernimmt bei einem selbst genutzten Grundstück in der Regel die private Haftpflichtversicherung den Schaden.

In einigen Fällen kommt die Wohngebäudeversicherung für die Kosten des Abtransports des umgestürzten Baumes oder eine Neuanpflanzung auf. Ein Blick in die Vertragsunterlagen oder ein Anruf beim Versicherer bringen Klarheit.

Gut zu wissen: In einigen Kommunen gelten „Stiftung Warentest Finanzen“ zufolge bestimmte Baumschutzsatzungen, die die Entnahme bestimmter Bäume verbieten - ganz gleich, ob gesund oder krank und morsch. Um die Gefahr zu beseitigen, kann darum ein Antrag bei der zuständigen Behörde vonnöten sein. Die Zeitschrift empfiehlt ohnehin, das Fällen oder die Beseitigung eines umgestürzten Baumes einem Fachbetrieb zu überlassen. Dieser dürfte die örtlichen rechtlichen Regelungen kennen.

© dpa-infocom, dpa:260909-930-659991/1


Von dpa
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