Unberechtigte Forderungen: So wehren sich Angeschriebene | FLZ.de

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Veröffentlicht am 07.09.2026 17:04, aktualisiert am 07.09.2026 17:07

Unberechtigte Forderungen: So wehren sich Angeschriebene

Selbst wenn bei unberechtigten Zahlungsaufforderungen ein Inkassobüro eingeschaltet wird, sollte man sich davon nicht unter Druck setzen lassen. (Foto: Jens Büttner/dpa/dpa-tmn)
Selbst wenn bei unberechtigten Zahlungsaufforderungen ein Inkassobüro eingeschaltet wird, sollte man sich davon nicht unter Druck setzen lassen. (Foto: Jens Büttner/dpa/dpa-tmn)
Selbst wenn bei unberechtigten Zahlungsaufforderungen ein Inkassobüro eingeschaltet wird, sollte man sich davon nicht unter Druck setzen lassen. (Foto: Jens Büttner/dpa/dpa-tmn)

Astrolonova, Fitnovaness, Novavitalia oder Bongochat - obwohl all diese Marken völlig verschieden klingen und unterschiedliche Produkte vermarkten, haben sie zwei Dinge gemeinsam: Sie gehören zum selben Unternehmen, der Margot Brands Limited, das aus Hong Kong stammt. Und sie verschicken Rechnungen an Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland, die sich meist gar nicht bei den jeweiligen Diensten angemeldet haben. Wie sich Betroffene jetzt verhalten sollten, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

Entscheidend sei zunächst die Frage, ob ein gültiger Vertrag zustande gekommen ist. Das geschieht nach deutschem Recht nur, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher eine Bestellung getätigt haben, vor der sie klar erkennen konnten, was die Bestellung kostet und welche Bedingungen gelten. Ihre Bestellung bestätigen Kundinnen und Kunden dann etwa mit einem Klick auf einen Button mit einer eindeutigen Aufschrift wie zum Beispiel „zahlungspflichtig bestellen“. 

Nicht unter Druck setzen lassen

Mangelte es an einem solchen Hinweis oder können sich Angeschriebene nicht erinnern, überhaupt bestellt zu haben, ist die Rechnung den Verbraucherschützern zufolge in aller Regel ungültig. Sie sollten sich dann auch nicht von angedrohten Inkassokosten, zusätzlichen Gebühren oder einem Schufa-Eintrag unter Druck setzen lassen. 

So reagieren Sie stattdessen richtig:

  1. Bleiben Sie ruhig, überweisen Sie nicht.
  2. Widersprechen Sie der Forderung schriftlich. Schreiben Sie der Firma, von der die Rechnung stammt, dass Sie keinen kostenpflichtigen Vertrag geschlossen haben. Nutzen Sie dafür zum Beispiel den Musterbrief, den die Verbraucherzentrale NRW auf ihrer Webseite bereitstellt. Verschicken Sie den Widerspruch nachweislich - etwa per Einschreiben oder mit Lesebestätigung bei einer E-Mail. Setzen Sie Ihre eigene E-Mail in letzterem Fall zudem in Kopie, um den Sendevorgang zu dokumentieren.
  3. Bewahren Sie die Beweise auf. Rechnungen, Mahnungen und weitere Schreiben sollten Sie gut ablegen. Landet der Fall später vor Gericht, werden all diese Dokumente vonnöten sein.
  4. Auch bei Einschaltung eines Inkassobüros ruhig bleiben und nicht zahlen. An der Rechtslage ändere das nämlich nichts - die Rechnung wird auch dadurch nicht gültig.
  5. Stellen Sie wegen des Betrugsversuchs Strafanzeige bei der Polizei. Das geht auch über die Onlinewachen. Informieren Sie bei unzulässiger Verwendung persönlicher Daten zudem den Landesdatenschutzbeauftragten.

© dpa-infocom, dpa:260907-930-648307/2


Von dpa
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