Sind Sie für das vergangene Jahr zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet? Dann sollten Sie langsam ins Tun kommen. Denn die Abgabefrist endet am 31. Juli 2026. Nur für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die professionelle Hilfe von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch nehmen, bleibt mehr Zeit.
Zur Abgabe verpflichtet sind der Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) zufolge etwa Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die
Wer sich unsicher ist, ob eine Abgabepflicht besteht oder nicht, kann beim Finanzamt nachfragen. Sind sie dazu verpflichtet, sollten Steuerzahlerinnen und Steuerzahler die Abgabefrist unbedingt einhalten, rät die Lohi. Wird der Termin gerissen, setzen Finanzämter automatisch einen Verspätungszuschlag fest. Dieser beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer für jeden angefangenen Monat, mindestens aber 25 Euro pro Monat.
Nur wer sich steuerlich beraten lässt, dem bleibt länger Zeit. Erstellt die Steuererklärung ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein, verlängert sich die Frist automatisch bis zum 1. März 2027, so die Lohi. Aber Achtung: Die Beratung sollte man sich frühzeitig suchen. Rund um den Fristablauf sei die Nachfrage nach Beratungsterminen erfahrungsgemäß hoch.
Liegt ein triftiger Grund - etwa eine Krankheit oder ein Umzug - vor, können Betroffene schriftlich beim Finanzamt um eine kurze Fristverlängerung bitten.
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