Was bedeutet das Ende des Bürgergelds? | FLZ.de

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Veröffentlicht am 05.03.2026 04:32

Was bedeutet das Ende des Bürgergelds?

Entscheidung über Bürgergeld: Im Bundestag wird über Reformpläne abgestimmt. (Symbolbild) (Foto: Carsten Koall/dpa)
Entscheidung über Bürgergeld: Im Bundestag wird über Reformpläne abgestimmt. (Symbolbild) (Foto: Carsten Koall/dpa)
Entscheidung über Bürgergeld: Im Bundestag wird über Reformpläne abgestimmt. (Symbolbild) (Foto: Carsten Koall/dpa)

Auf Millionen Menschen mit Mindestsicherung vom Staat kommen Änderungen zu. Als Teil ihrer angekündigten Reformagenda will die schwarz-rote Koalition heute die Reform des Bürgergelds im Bundestag beschließen. Nicht nur der Name „Bürgergeld“ soll gestrichen werden: Die Regeln für die Grundsicherung im Zweiten Sozialgesetzbuch sollen an vielen Stellen geändert werden, überwiegend verschärft. Ein Überblick zeigt die wichtigsten Änderungen für die rund 5,5 Millionen Menschen mit Bürgergeld - auch aus Sicht der verantwortlichen Akteure:

Was soll die Reform bezwecken?

Die Grundsicherung soll bleiben. Doch die Regierung verweist in ihrem Gesetz auf die schwierige Konjunkturlage und ihre Haushaltsnöte. Deshalb werden „die klaren, durchsetzbaren Regeln und die Mitwirkungsbereitschaft aller erwerbsfähigen Menschen“ stärker betont. Stärker als bisher soll der Wechsel der Betroffenen auf den Arbeitsmarkt oder mehr Beschäftigung im Fokus stehen. Vermittlung in Arbeit soll generell Vorrang bekommen.

Wie soll Druck gesteigert, Ausnutzen verhindert werden?

Durch Sanktionen. Werden etwa Förderkurse abgelehnt, soll die Grundsicherung sofort für drei Monate um 30 Prozent gemindert werden. Bei versäumten Jobcenter-Terminen soll eine solche Kürzung nach dem zweiten Mal für einen Monat greifen, danach droht eine komplette Streichung. Die Koalition will damit das verfassungsrechtlich Erlaubte ausschöpfen. Die Sanktionen betreffen dabei heute nur einen Bruchteil der Leistungsberechtigten, zuletzt pro Monat im Schnitt weniger als 30.000 Menschen. 

Wie sollen die Sanktionen konkret ablaufen?

Trotz vieler Verhandlungen auch im Koalitionsausschuss entdeckte die Koalition kurz vor der Vorlage des Entwurfs von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) im Kabinett hier noch Klärungsbedarf. Nun soll es so laufen: Jobcenter sollen den Betroffenen Gelegenheit zur persönlichen Anhörung geben. Die persönliche Anhörung muss aber nicht zwingend auch stattgefunden haben. Betroffene sollen den Leistungsentzug also nicht durch Abtauchen verhindern können. Menschen mit besonderen Härten, psychisch Erkrankte etwa, sollen vor solchen Sanktionen geschützt sein.

Was spüren Betroffene aus Unionssicht am stärksten?

Aus Unionssicht ist die Reform auch die Umsetzung eines „zentralen Wahlversprechen“, wie die Abgeordnete und Forschungsstaatssekretärin Silke Launert (CSU) sagt. Der CDU-Arbeitsmarktexperte Marc Biadacz nennt auf die Frage, welche Änderungen für die Betroffenen am meisten spürbar würden, die Förderung von Verantwortung und Engagement. Mit der Reform werde „ein neues Kapitel“ eröffnet, sagte Biadacz der Deutschen Presse-Agentur. Die Koalitionspartner wollten Menschen in den Arbeitsmarkt integrieren. „Mehr Verbindlichkeit bedeutet, dass Meldeversäumnisse und Pflichtverletzungen künftig konsequent sanktioniert werden. Für Fairness setzen wir auf die entschlossene Bekämpfung von Leistungsmissbrauch.“ Klare Regeln seien für Leistungsempfänger und Arbeitgeber das Ziel, so Biadacz.

Wie sieht man die Reform in der SPD?

SPD-Linke hatten Riesenprobleme mit den Kompromissen ihrer Parteispitzen mit der Union. Vor allem an den möglichen Komplettsanktionen entzündete sich Kritik: Drohende soziale Härten seien zu groß. Doch bei einem noch laufenden Mitgliederbegehren ist der Zulauf laut Parteikreisen spärlich. In der SPD-Fraktion gab es nun bei einer Probeabstimmung eine Gegenstimme; vor der Abstimmung im Bundestag liefen laut Fraktionsführung aber noch Gespräche.

Bundesarbeitsministerin und SPD-Chefin Bärbel Bas verteidigte das geplante Vorhaben. „Wir haben im Ergebnis eine gute Reform, mit der wir Menschen helfen, die Unterstützung brauchen und mit der wir mehr Mitwirkung erwarten“, sagte Bas der „Rheinischen Post“ (Donnerstag). Ein großes Regierungsprojekt werde im ersten Jahr abgeschlossen.

Änderten Union und SPD die Gesetzespläne noch einmal ab?

Ja, in den Ausschussberatungen im Bundestag - aber nur in Details. Beispielsweise für den Fall, dass Jobcenter es mit sogenannten Meldeversäumnissen der Klienten zu tun haben. Liegen dann „Anhaltspunkte für eine psychische Erkrankung vor, die einer Überwindung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit entgegensteht, kann das Jobcenter erwerbsfähige Leistungsberechtigte zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin verpflichten“, heißt es im Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen. Außerdem sollen unter anderem Leistungen zur Integration in den Arbeitsmarkt schneller aktiviert werden können. 

Warum wird das Bürgergeld überhaupt schon wieder reformiert?

Mit dem zum 1. Januar 2023 eingeführten Bürgergeld hatten die damalige Ampelregierung auf Betreiben der SPD hin ein „neues System weg von Hartz IV“ schaffen wollen. In der Kritik vor allem aus der Union ging es dann aber bald darum, dass es gegenüber Menschen, die hart arbeiten, nicht immer gerecht zugehe. Etwa CDU-Chef Friedrich Merz hatte im Bundestagswahlkampf gesagt: „Wir werden dieses System Bürgergeld vom Kopf auf die Füße stellen, da werden sich zweistellige Milliardenbeträge einsparen lassen.“ Die Reform kam. Das Ziel großer Einsparungen wurde nach etlichen Verhandlungen mit der SPD aber nicht mehr genannt. Der Gesetzentwurf nennt maximal zweistellige Millionensummen pro Jahr, die gespart werden sollen.

© dpa-infocom, dpa:260305-930-770652/1


Von dpa
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