Abstimmung im Bundestag: Was sich beim Heizen jetzt ändert | FLZ.de

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Veröffentlicht am 10.07.2026 04:32

Abstimmung im Bundestag: Was sich beim Heizen jetzt ändert

Für den Heizungskeller gelten künftig neue Vorgaben. (Foto: Bernd Weißbrod/dpa)
Für den Heizungskeller gelten künftig neue Vorgaben. (Foto: Bernd Weißbrod/dpa)
Für den Heizungskeller gelten künftig neue Vorgaben. (Foto: Bernd Weißbrod/dpa)

Das „Heizungsgesetz“ der früheren Ampel-Regierung ist bald Geschichte. Der Bundestag soll heute über das neue Gebäudemodernisierungsgesetz abstimmen. Damit sollen zentrale Regelungen des bestehenden Gesetzes gekippt werden. Umweltverbände warnen vor Rückschritten beim Klimaschutz und einer Kostenfalle für Mieterinnen und Mieter, wenn Vermieter neue Gasheizungen einbauen. Erwartet werden Klagen gegen die Gesetzesänderungen. 

Die Reform soll am Freitag auch den Bundesrat passieren. Das Bundesverfassungsgericht hatte am Donnerstag eine Klage der Linke-Bundestagsfraktion zurückgewiesen. Die Linke wollte eine Verabschiedung der Gesetzesänderungen vor der parlamentarischen Sommerpause, die am Wochenende beginnt, stoppen. 

Kern des geltenden Gesetzes wird gekippt 

CDU, CSU und SPD vereinbarten im Koalitionsvertrag: „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen.“ Darauf drängte im Wahlkampf vor allem die Union, die Front machte gegen die vor allem vom früheren Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vorangetriebene Reform des Gebäudeenergiegesetzes. 

Der Kern des geltenden Gesetzes soll nun wegfallen: der Paragraf 71 mit „Anforderungen an eine Heizungsanlage“, die viele Kritiker kompliziert und kleinteilig fanden. Im Zentrum steht die 65-Prozent-Regelung, die nun gestrichen wird. Sie sieht vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Das galt seit Inkrafttreten der Regelung 2024 zunächst für Neubauten in einem Neubaugebiet. Für bestehende Gebäude gibt es im bestehenden Gesetz umfassende Übergangsfristen. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden.

Kein „Reinregieren“ mehr?

„Mit dem bürokratischen Reinregieren in den Heizungskeller muss Schluss sein“ - so stand es im Wahlprogramm der Union. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte mit Blick auf die bestehenden Regelungen von einem „Zwang zur Wärmepumpe“ gesprochen. Es solle nun Technologieoffenheit geben. 

„Der Eigentümer hat wieder Entscheidungsfreiheit, welche Heizungsoption er wählen möchte“, heißt es im Gesetzentwurf. Reiche sagte, auch in Zukunft werde die Wärmepumpe eine dominierende Technologie bleiben. Bisher aber gebe es eine Zurückhaltung bei Investitionen. 

Zentrale Gesetzesänderungen 

Künftig sollen neben einer Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können - Voraussetzung ist, dass diese ab 1. Januar 2029 einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Dies soll den Übergang zum klimafreundlichen Heizen ebnen. 

Geplant ist eine „Bio-Treppe“: Ab Januar 2029 sollen mindestens 10 Prozent klimafreundliche Brennstoffe genutzt werden, ab Januar 2030 mindestens 15 Prozent, ab Januar 2035 mindestens 30 Prozent und ab Januar 2040 mindestens 60 Prozent. 

Für bestehende Heizungen soll von 2028 an eine „Grüngasquote“ eingeführt werden. Diese soll in Höhe von bis zu einem Prozent starten - Details sind aber unklar. Eine Regelung, wonach bisher ab 2045 Heizkessel nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen, entfällt. Die Bundesregierung soll nun bis Anfang Dezember ein Gesetz vorlegen, damit Brennstoffe für Heizungen ab 2045 komplett klimaneutral sind. 

Warum die Reform umstritten ist 

Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, ab 2045 klimaneutral zu wirtschaften. Das bedeutet, dass dann keine zusätzlichen Treibhausgase in die Atmosphäre geblasen werden dürfen. Um dies zu erreichen, dürfen dann eigentlich keine fossilen Brennstoffe wie Öl, Gas oder Kohle mehr genutzt werden - zumindest nicht ohne Speicherung des entstehenden Kohlendioxids. Der Wärmesektor gilt beim Klimaschutz als ein „Sorgenkind“. 

Umweltverbände, die Grünen und andere warnen vor massiven Rückschritten beim Klimaschutz durch das neue Heizgesetz. Die Koalition zerstöre den Klimaschutz im Gebäudesektor und erlaube Heizen mit fossilem Öl und Gas auf Dauer, sagte Grünen-Fraktionsvize Julia Verlinden. Die BUND-Klimaexpertin Tina Löffelsend kritisierte: „Die Hitzewellen dieses Sommers sind ein weiterer Weckruf für mehr Klimaschutz.“ Doch die Bundesregierung heize mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz die Klimakrise weiter kräftig an. 

Konkret in der Kritik steht etwa, dass die „Bio-Treppe“ bisher bis 2040 nur einen Anteil von 60 Prozent Erneuerbaren in neu installierten Heizungen vorsieht. Und: die Bundesregierung wolle ein Gesetz verabschieden, ohne die Kosten und Verfügbarkeiten „grüner“ Gase zu kennen. 

Klagen erwartet 

Umweltverbände wie die Deutsche Umwelthilfe haben das geplante neue Gesetz bereits als verfassungsrechtlich „höchst zweifelhaft“ bezeichnet. Erwartet werden Klagen. Diese dürften vor allem auf eine drohende „Klimalücke“ zielen - die Kritik: Die Neuregelungen führten dazu, dass Ziele bei der Verringerung klimaschädlicher CO2-Emissionen schwieriger zu erreichen seien. Verwiesen wird auf ein wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das 2021 im Kern feststellte: Einschneidende Schritte zur Senkung von CO2-Emissionen dürfen nicht zu Lasten der jungen Generation auf die lange Bank geschoben werden. Es ist aber offen, wie das Gericht zu Klagen gegen das neue Heizgesetz urteilt. 

Was auf Mieter und Vermieter zukommt 

Die Koalition vereinbarte, dass Kostenrisiken für Netzentgelte, CO2-Preis und Biogas hälftig zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Hintergrund ist die Befürchtung, Vermieter könnten auch künftig vergleichsweise preiswerte Gasheizungen einbauen und Mieter dann auf den Kosten sitzenbleiben. Viele Verbände warnen vor einer „Kostenfalle“ bei neuen Gasheizungen: Langfristig gebe es höhere Kosten durch steigende CO2-Preise und Gasnetzentgelte. Dazu könnten Biogase die Heizkosten verteuern.

© dpa-infocom, dpa:260710-930-362277/1


Von dpa
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