Als der Angeklagte sein Eisbär-Kostüm auf der Richterbank ausbreitete, wurde deutlich: Das ist kein gewöhnlicher Fall. Nach dem Faschingsumzug in Markt Bibart im Februar kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung, die ein gebrochenes Nasenbein zur Folge hatte. Klar scheint nur: Der mutmaßliche Täter war ein als Eisbär verkleideter Mann.
Der Angeklagte bestritt am Donnerstag die Tat, er sei es nicht gewesen. Aber welcher Eisbär war es dann? Der als Zeuge geladene Polizist hatte an diesem Abend bereits etliche Sachbeschädigungen aufgenommen, als er nach dem Faschingsumzug in die Party-Zone gerufen wurde. Dort angekommen, habe er mit den Vernehmungen begonnen. Der Geschädigte sei bereits in der Sanitätszone behandelt worden. Er stand mit dem Zeugen, der nicht zum Gerichtstermin erschienen ist, im Bereich des Zeltausgangs, berichtete der Polizist.
Eine Gruppe von vier bis fünf Eisbären sei aus dem Zelt gekommen. Der Zeuge, auf dessen Aussage Richter Sebastian Grimm nicht verzichten möchte, habe das Gespräch mit dem Polizisten unterbrochen und ganz entschieden auf einen der Eisbären gedeutet und gesagt: „Der war es.“
War bei den als Eisbären verkleideten Faschingsfans auch das Gesicht maskiert? Dies verneinten sowohl der Polizist als auch der Geschädigte. Beide sagten, die Gruppe habe die Kapuze, also den Eisbärenkopf, zu diesem Zeitpunkt nicht mehr aufgehabt. Der Geschädigte war sich auch sicher, dass unter den Eisbären nur ein einziger Mann war – eben der Angeklagte.
Wieder wurde das Kostüm in Augenschein genommen. Staatsanwalt Dennis Büchel meinte, einen Fleck darauf erkennen zu können. Ob dieser vom Blut des Geschädigten stammte, oder aber – wie der Angeklagte erklärte – von einem Tritt mit einem schmutzigen Schuh herrührte, blieb in der Verhandlung ungeklärt.
Warum es denn so aggressiv zugegangen sei? Der Geschädigte erklärte, dass er, als Barbie-Puppe verkleidet, einen Karton an seinem Körper trug. Schon den ganzen Tag hätten ständig irgendwelche Leute darauf herumgeklopft. Das habe ihn doch sehr genervt.
Wie es trotz des Kartons möglich gewesen sei, die Nase per Kopfstoß zu treffen?, fragte Richter Grimm. Der Karton war vorne offen, „das ging schon“, erklärte der Geschädigte. Es kam nun vor Gericht zu einem Größenvergleich, da der Kopfstoß von oben ausgeführt wurde. Ergebnis: Der Angeklagte ist größer.
Wie viel er denn getrunken habe?, fragte der Richter den 28-Jährigen auf der Anklagebank. An Fasching zähle er nicht mit, erwiderte dieser. Seit 9 Uhr morgens seien sie schon unterwegs gewesen, da könnten schon so zehn bis 15 Bier zusammengekommen sein. „Ein Bierkasten“, hakte der Richter nach. „Machen Sie das öfter?“ Der freiwillige Alkoholtest hatte 1,8 Promille ergeben, stand im Polizeiprotokoll.
Richter Grimm ließ erneut nachfragen, ob der Zeuge, der am 11. Februar meinte, den Angeklagten erkannt zu haben, inzwischen im Gericht eingetroffen war. Da dies nicht der Fall war, unterbrach er die Hauptverhandlung.
Sowohl Anwalt Michael Müller als auch der Staatsanwalt signalisierten, dass eine Prozessfortführung am 1. August mit ihren Terminkalendern vereinbar sei. Für den nicht erschienenen Zeugen gibt es diesmal eine förmliche Ladung. Würde er nicht erscheinen, hätte das für ihn dann rechtliche Konsequenzen.