Kann ich Weihnachtsgeschenke umtauschen? Habe ich Anspruch auf Widerruf? Und wie lange sind Gutscheine eigentlich gültig? Rund um Weihnachten kommen alle Jahre wieder dieselben Fragen auf den Tisch. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland klärt über die gängigsten Unsicherheiten auf.
Geschenkgutscheine gehören einer Umfrage des Handelsverbands Deutschland zufolge weiterhin zu den beliebtesten Präsenten unterm Weihnachtsbaum. Trotzdem wissen nur wenige sicher, wie lange so ein Gutschein überhaupt eingelöst werden kann.
Grundsätzlich gilt:
Allerdings: Händlerinnen und Händler können auf ihren Gutscheinen auch eine kürzere Gültigkeitsdauer vermerken. Die ist immer dann rechtens, wenn sie Kundinnen und Kunden nicht unangemessen benachteiligt - sie also nicht zu knapp bemessen ist.
Der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zufolge ist das etwa dann der Fall, wenn ein Onlineshop Gutscheine mit nur einjähriger Gültigkeit verkauft. Bei Gutscheinkäufen in anderen EU-Ländern können die Regelungen abweichen.
Vor allem bei verderblicher Ware wie Speisen oder Blumen relevant: dass sich Händlerinnen und Händler an das vereinbarte Lieferdatum halten. Tun sie das nicht und kommt die Ware später an, können Kundinnen und Kunden vom Kauf zurücktreten und ihr Geld zurückverlangen.
Wird die Ware doch noch geliefert, obwohl Kundinnen und Kunden bereits vom Kauf zurückgetreten sind, können Händlerinnen und Händler ihre Ware in solchen Fällen zurückverlangen. Dann müssen sie aber zusätzlich die Kosten für den Rückversand erstatten.
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