Steuer: Wann ein Änderungsbescheid fällig wird | FLZ.de

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Veröffentlicht am 25.02.2026 00:06

Steuer: Wann ein Änderungsbescheid fällig wird

Wenn dem Finanzamt neue Tatsachen oder Beweise bekanntwerden, darf es auch bereits bestandskräftige Steuerbescheide noch einmal ändern. (Foto: Christoph Soeder/dpa/dpa-tmn)
Wenn dem Finanzamt neue Tatsachen oder Beweise bekanntwerden, darf es auch bereits bestandskräftige Steuerbescheide noch einmal ändern. (Foto: Christoph Soeder/dpa/dpa-tmn)
Wenn dem Finanzamt neue Tatsachen oder Beweise bekanntwerden, darf es auch bereits bestandskräftige Steuerbescheide noch einmal ändern. (Foto: Christoph Soeder/dpa/dpa-tmn)

Sobald der Steuerbescheid einmal im Briefkasten liegt, wiegen sich viele Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Sicherheit. Doch diese Ruhe kann trügerisch sein. Denn unter bestimmten Voraussetzungen darf das Finanzamt auch Jahre später bereits bestandskräftige Steuerbescheide ändern und Nachzahlungen verlangen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler mit Verweis auf Paragraf 173 der Abgabenordnung hin. Demnach ist die Änderung von Steuerbescheiden erlaubt, sofern dem Finanzamt neue Tatsachen oder Beweismittel bekanntwerden.

Doch was heißt das konkret? „Neue Tatsachen sind Informationen, die dem Finanzamt zum Zeitpunkt des ursprünglichen Bescheids nicht bekannt waren, steuerlich relevant sind und zu einer anderen Steuer führen“, erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Klassische Beispiele sind nachträglich gemeldete Kapitalerträge, vergessene Mieteinnahmen oder Einkünfte aus Nebenjobs, die erst später durch Datenabgleiche, Kontrollmitteilungen oder Prüfungen auffallen. 

Zeitlich sind solche Änderungen durch die sogenannte Festsetzungsfrist begrenzt. Sie beträgt in der Regel vier Jahre und beginnt bei Steuererklärungspflichtigen mit Ablauf des Jahres, in dem die Steuererklärung abgegeben wurde. Innerhalb dieser Frist kann das Finanzamt einen Bescheid auch rückwirkend ändern. In Fällen von Steuerhinterziehung verlängert sich diese Frist sogar erheblich.

Auf Bewertungs- und Rechenfehler prüfen

Allerdings gilt: „Nicht jede neue Erkenntnis rechtfertigt automatisch eine höhere Steuer“, sagt Karbe-Geßler. „Hat der Steuerzahler alle relevanten Angaben vollständig und nachvollziehbar gemacht und hat das Finanzamt diese lediglich übersehen oder falsch bewertet, darf der Bescheid aus diesem Grund grundsätzlich nicht zu seinen Ungunsten geändert werden.“ Fehler der Behörden gehen hier nicht zulasten des Steuerzahlers.

Wer einen Änderungsbescheid erhält, sollte ihn daher genau prüfen. Welche Position wurde geändert? Auf welche neue Tatsache beruft sich das Finanzamt? War diese tatsächlich nicht erklärt? Häufig schleichen sich zudem Rechen- oder Bewertungsfehler ein. 

„Gegen einen fehlerhaften Änderungsbescheid kann innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt werden - form- und fristgerecht, notfalls zunächst ohne ausführliche Begründung“, sagt Karbe-Geßler. Es lohnt sich darum ein kritischer Blick. Denn nicht jede Nachforderung ist rechtmäßig - und wer seine Rechte kennt, kann bares Geld sparen.

© dpa-infocom, dpa:260224-930-731401/1


Von dpa
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