Reduzierte Arbeitszeit: So verändert sich das Nettogehalt | FLZ.de

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Veröffentlicht am 24.02.2026 11:51

Reduzierte Arbeitszeit: So verändert sich das Nettogehalt

Mit der Reduzierung der Arbeitszeit können zwar Steuervorteile einhergehen, es wirkt sich aber negativ auf die späteren Rentenansprüche aus. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Mit der Reduzierung der Arbeitszeit können zwar Steuervorteile einhergehen, es wirkt sich aber negativ auf die späteren Rentenansprüche aus. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Mit der Reduzierung der Arbeitszeit können zwar Steuervorteile einhergehen, es wirkt sich aber negativ auf die späteren Rentenansprüche aus. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)

Von den rund 46 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland arbeiten rund 13 Millionen Beschäftigte in Teilzeit. Die Gründe dafür sind unterschiedlich. Laut Statistischem Bundesamt reduzieren aber die meisten von ihnen (28 Prozent) aus eigenem Wunsch die Arbeitszeit. Doch wie verändert sich eigentlich das Nettogehalt, wenn man sich für einen solchen Schritt entscheidet? Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) rechnet es an einem Beispiel vor:

  • Ein 40-jähriger, sozialversicherungspflichtig beschäftigter Arbeitnehmer aus Nordrhein-Westfalen verdient bei einer 40-Stunden-Woche 3.500 Euro brutto pro Monat.
  • Er hat keine Kinder, befindet sich in Steuerklasse 1, ist gesetzlich versichert mit einem Krankenkassen-Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent und zahlt Kirchensteuer.
  • Von seinem Bruttogehalt von 3.500 Euro würden in diesem Fall 444,50 Euro an Steuern sowie 740,25 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen abgeführt.
  • Übrig blieben 2.315,25 Euro netto pro Monat.

Nun der Wechsel zu Teilzeit: 

  • Würde er seine Wochenarbeitszeit um 25 Prozent auf 30 Stunden reduzieren, sinke auch das Bruttoeinkommen entsprechend auf 2.625 Euro.
  • Abzüglich Steuern von 234,63 Euro und Sozialabgaben von 555,20 Euro blieben immerhin noch 1835,17 Euro netto übrig.
  • Obwohl der Bruttolohn also um 25 Prozent sinkt, reduziert sich der Nettolohn um nicht einmal 21 Prozent.

Was bedeutet Steuerprogression?

Dasselbe Phänomen ergibt sich bei einer Halbierung der Arbeitszeit: Für eine 20-Stunden-Woche bekäme der Beschäftigte noch 1.750 Euro brutto. Nach Steuern (50,12 Euro) und Sozialversicherungsbeiträgen (347,30 Euro) blieben netto 1.352,58 Euro übrig, was im Vergleich zur Vollzeittätigkeit eine Verringerung um nicht ganz 42 Prozent bedeuten würde.

Doch woher rührt das, dass sich eine Verringerung der Arbeitszeit nicht eins zu eins auf den Nettolohn auswirkt? Das liegt der VLH zufolge an dem progressiven deutschen Steuersystem: Je mehr man verdient, desto höher fällt auch der persönliche Steuersatz aus. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass bei sinkendem Einkommen auch weniger Einkommensteuer abgeführt werden muss. Vom Brutto bleibt also mehr Netto übrig.

Was Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aber auf dem Schirm haben sollten: 

  • Mit der Reduzierung der Arbeitszeit mögen zwar einerseits Steuervorteile einhergehen.
  • Andererseits wirkt sich das aber negativ auf die späteren Rentenansprüche aus. Denn wer weniger verdient, zahlt weniger Beiträge und sammelt damit auch weniger Rentenpunkte.
  • Auch auf die Höhe eines möglichen Arbeitslosen- oder Elterngeldes wirkt sich die Reduzierung der Arbeitszeit negativ aus.

© dpa-infocom, dpa:260224-930-728275/1


Von dpa
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