Selbstständig oder doch weisungsgebunden? Nicht immer ist diese Frage in einem Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ganz einfach zu beantworten.
Der Unterschied ist aber entscheidend: Denn wer in Deutschland formal als selbstständig auftritt, tatsächlich aber wie ein abhängig Beschäftigter arbeitet, gilt als scheinselbstständig - und steht dadurch meist rechtswidrig ohne Sozialversicherung da. Beiden Parteien kann das auf die Füße fallen.
Seit kurzem bietet die Deutsche Rentenversicherung (DRV) darum den „Selbstcheck Erwerbsstatus“ an, der bei der Einordnung des Vertragsverhältnisses helfen kann - allerdings nur zur ersten Orientierung.
Den Selbstcheck kann man online auf der Webseite der DRV finden. Nach Eingabe einiger anonymer Daten erhalten Auftragnehmer wie Auftraggeber eine unverbindliche Einschätzung darüber, welcher Erwerbsstatus vorliegt. Persönliche Daten werden dazu nicht erfasst.
Der DRV zufolge werden die eingegebenen Daten anhand der von der Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungskriterien analysiert. Eine verbindliche Statusfeststellung durch die Deutsche Rentenversicherung ersetze das Onlinetool jedoch ausdrücklich nicht.
Für ein offizielles Statusfeststellungsverfahren müssten Beschäftigte wie Auftraggeber immer die vertraglichen Regelungen sowie deren tatsächliche Umsetzung offenlegen, so die DRV.
Als selbstständig gilt, wer:
Für eine Scheinselbstständigkeit spricht etwa, wenn:
Auf ihrer Webseite bietet die Deutsche Rentenversicherung weitere Informationen zum Thema Selbstständigkeit und abhängige Beschäftigung an.
© dpa-infocom, dpa:260416-930-951160/1