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Veröffentlicht am 19.02.2026 09:01

So radeln Sie richtig mit Licht - viele machen das nicht

Dunkle Ecken - helles Licht: Richtig beleuchtet sind Radler bei Nacht sicher und gesetzeskonform unterwegs. (Foto: Marijan Murat/dpa)
Dunkle Ecken - helles Licht: Richtig beleuchtet sind Radler bei Nacht sicher und gesetzeskonform unterwegs. (Foto: Marijan Murat/dpa)
Dunkle Ecken - helles Licht: Richtig beleuchtet sind Radler bei Nacht sicher und gesetzeskonform unterwegs. (Foto: Marijan Murat/dpa)

Schon festgestellt? Die Tage werden langsam wieder heller. Dennoch ist die dunkle Jahreszeit noch nicht ganz vorbei. Und es gilt ja ganzjährig: Bei Dunkelheit und eingeschränkten Sichtverhältnissen dürfen Radler nur mit Fahrrädern fahren, die über eine zulässige Beleuchtung verfügen. Wie die aussieht, fasst der Auto Club Europa (ACE) zusammen:

So müssen gesetzeskonforme Drahtesel verfügen über:

  • Weißer Frontscheinwerfer und rote Rückleuchte. Auch abnehmbare Modelle sind zulässig (etwa batterie- oder akkubetriebene). Man muss Beleuchtung nur dann am Fahrrad haben, wenn es dunkel ist oder die Sichtverhältnisse schlecht sind. Die Reflektoren müssen dagegen immer am Rad sein. 
  • Reflektoren am Fahrrad und an den Pedalen. Pro Pedal zwei gelborange, dazu hinten am Fahrrad ein roter und vorn am Fahrrad ein weißer Reflektor, dieser darf auch im Scheinwerfer oder Rücklicht integriert sein. 
  • Reflektoren an den Rädern. Dafür gibt es verschiedene zulässige Varianten: entweder je Felge zwei gelborange Reflektoren, weiße Reflektorhülsen an jeder Speiche oder einen umlaufenden weißen Ring an der Flanke jedes Reifens.  
  • Für ein Gespann aus Fahrrad und Anhänger gilt: Bei schlechten Lichtverhältnissen ist auch am Anhänger mindestens eine Rückleuchte vorgeschrieben.Zudem sind Reflektoren an den Rädern des Anhängers verpflichtend. Wie viele zusätzliche Reflektoren wiederum am Anhänger erforderlich sind, richtet sich nach seiner Breite.Der ACE rät grundsätzlich zu zwei weißen Reflektoren vorn und zwei rote hinten. Helle Farben sowie ein Signalwimpel an einer langen Stange können die Sichtbarkeit des Anhängers zusätzlich erhöhen.

Viele fahren mit Licht - aber noch längst nicht alle

Nicht alle fahren mit vorschriftmäßiger Beleuchtung, hat der ACE in einer Stichprobe festgestellt. Dabei hat der Club insgesamt 9.781 Radfahrende und ihre Beleuchtung in 25 Städten erfasst.

Rund ein Fünftel (22 Prozent) fuhr mit unzureichendem oder komplett fehlendem Licht. Davon waren 10 Prozent ganz ohne Licht unterwegs. Weitere 12 Prozent nur teilweise beleuchtet - das heißt also entweder mit Vorder- oder Rücklicht. Positiv kann gewertet werden: 78 Prozent der erfassten Radler fuhren mit vorschriftsmäßiger Beleuchtung.

© dpa-infocom, dpa:260219-930-706946/1


Von dpa
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