Die Preise für Energie schwanken - nicht zuletzt durch Kriege und Krisen - weiterhin stark. Die Verbraucherzentrale Bayern weist Verbraucherinnen und Verbraucher darum darauf hin, dass mit einem gezielten Vergleich bei Strom- und Gasverträgen und einem entsprechenden Anbieterwechsel enorme Einsparungen von mehreren Hundert Euro im Jahr möglich sind.
Die Verbraucherschützer raten dabei wie folgt vorzugehen:
Kundinnen und Kunden, die sich in der Grundversorgung eines Strom- oder Gasanbieters befinden, können mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zu einem anderen Anbieter wechseln. Einen Sondertarif können Verbraucherinnen und Verbraucher nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit - die in der Regel bei 12 oder 24 Monaten liegt - mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Erhöht der aktuelle Anbieter die Preise, können Kundinnen und Kunden zudem von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, über das der Versorger informieren muss. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin.
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