Schon heute an morgen denken: Tipps zur Vorsorgevollmacht | FLZ.de

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Veröffentlicht am 20.09.2023 05:22

Schon heute an morgen denken: Tipps zur Vorsorgevollmacht

Es ist ratsam, eine Vertrauensperson zu benennen, die im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit handeln kann. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Es ist ratsam, eine Vertrauensperson zu benennen, die im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit handeln kann. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Es ist ratsam, eine Vertrauensperson zu benennen, die im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit handeln kann. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)

Wer nicht mehr sprechen oder eigenständig handeln kann, braucht einen Stellvertreter. Eine Vorsorgevollmacht regelt, wer im Notfall Enscheidungen treffen darf. Dazu informiert die Zeitschrift „Finanztest“ in ihrer aktuellen Ausgabe (10/2023).

Neue Rechtslage bei medizinischen Fragen

Früher konnten Angehörige und Partner ohne das Dokument keinerlei medizinischen Entscheidungen für eine Person treffen - weder Behandlungen, noch Untersuchungen zustimmen. Das Problem: Ohne eine solche Zustimmung können Ärzte oft nicht handeln.

Seit Januar 2023 hat sich die Rechtslage für Ehepartner und eingetragene Lebensgemeinschaften etwas geändert - bei einem medizinischen Notfall sind Partner in den ersten sechs Monaten nun dazu in der Lage, gesundheitliche Fragen zu entscheiden und etwa Absprachen mit Krankenkassen sowie Pflegeheimen zu treffen.

Dennoch raten die Experten, jeder Person ab 18 Jahren eine Vorsorgevollmacht abzuschließen. Zumal es im Notfall meist nicht nur um gesundheitliche Fragen, sondern oft auch um rechtliche und finanzielle Angelegenheiten geht, über die jemand entscheiden muss.

Vertrauensperson aussuchen

Zunächst sollte man eine Vertrauensperson auswählen - das kann ein Familienmitglied, Partner oder Freund sein. Wichtig ist, dass man diese Person nicht versucht, zu überreden. Willigt die Vertrauensperson ein, sollte man über seine Wünsche sprechen und was der Bevollmächtige übernehmen kann und will. Die Aufgaben kann man auch aufteilen.

Beim Ausfüllen der Formulare können ehrenamtliche Vorsorgelotsen helfen sowie Wohlfahrtsverbände. Einen guten Überblick dazu haben die Betreuungsbehörden - mehr dazu unter test.de. Ein Notar ist dafür nicht nötig - Datum und Unterschrift reichen.

Fehlt eine solche Vertrauensperson kann eine Betreuungsverfügung eine Alternative sein. Dabei können Personen bestimmte Aufgaben übernehmen - unterliegen dabei jedoch der Aufsicht des Betreuungsgerichts. Ist gar nichts geregelt, schaltet sich das Betreuungsgericht ein.

Wichtig: Banken verlangen häufig hauseigene Dokumente. Daher ist es sinnvoll mit der Vertrauensperson vorab die Hausbank aufzusuchen und vor Ort entsprechende Formulare zu unterschreiben.

© dpa-infocom, dpa:230919-99-253560/3


Von dpa
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