Radler sollen früh klingeln – Sicherheit auf geteilten Wegen | FLZ.de

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 12.05.2026 14:11

Radler sollen früh klingeln – Sicherheit auf geteilten Wegen

Auf gemeinsam genutzten Geh- und Radwegen müssen Radfahrer die Fußgänger rechtzeitig auf sich aufmerksam machen. (Foto: Soeren Stache/dpa/dpa-tmn)
Auf gemeinsam genutzten Geh- und Radwegen müssen Radfahrer die Fußgänger rechtzeitig auf sich aufmerksam machen. (Foto: Soeren Stache/dpa/dpa-tmn)
Auf gemeinsam genutzten Geh- und Radwegen müssen Radfahrer die Fußgänger rechtzeitig auf sich aufmerksam machen. (Foto: Soeren Stache/dpa/dpa-tmn)

Auf gemeinsam genutzten Wegen überholen die schnelleren Radler meist die langsameren Fußgänger. Um einen Schreckmoment mit Unfallfolge zu vermeiden, lautet in solchen Situationen das oberste Gebot für Radfahrer und Radfahrerinnen: Rechtzeitig klingeln. So erklärt es Luis Ancona, der als Unfallforscher für die Prüforganisation Dekra arbeitet.

Denn wer zu Fuß unterwegs ist, bemerkt Radfahrer im Rücken oft erst, wenn sie überholen. Wird vorher gewarnt, kann man entsprechend reagieren, etwa, indem man einen Schritt zur Seite geht.

Früh genug bemerkbar machen

Wichtig ist laut den Unfallexperten allerdings: Nicht erst klingeln, wenn man schon zum Überholen ansetzt. Und gleichzeitig etwas langsamer werden, falls die zu Fuß Gehenden falsch reagieren und einem erst recht in die Quere kommen.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn mehrere Menschen zusammen spazieren gehen. Sie können stärker durch Gespräche abgelenkt sein, vielleicht haben auch nicht alle das Klingelsignal registriert. Kinder und Hunde sind noch mal ein besonderes Risiko, weil sie impulsiver reagieren können.

Ein „Danke“ sorgt für gute Stimmung

Beim Vorbeifahren sollten Radelnde einen Sicherheitsabstand halten. Damit außerdem ein Klingeln nicht als Imponiergehabe aufgefasst wird und die Stimmung aufheizt, hilft ein freundliches „Dankeschön“ schon beim Näherkommen oder nach dem Vorbeifahren. „Generell verbessert ein höflicher Umgang die Dynamik zwischen Fußgängern und Radfahrern spürbar und das „Danke” sollte zur Routine werden“, sagt Luis Ancona.

Übrigens: Gerichtsurteile zu dem Thema zeigen, dass der Ball auf gemeinsam genutzten Geh- und Radwegen bei den Radfahrenden liegt. Sie haben hier keinen Vorrang, daher sind Fußgänger nicht verpflichtet, sich nach heranfahrenden Radfahrern umzusehen, sondern können darauf vertrauen, dass diese rechtzeitig auf sich aufmerksam machen - etwa, indem sie klingeln.

© dpa-infocom, dpa:260512-930-70338/1


Von dpa
north