Neuendettelsau will sich hübscher machen: Das steckt dahinter | FLZ.de

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Veröffentlicht am 30.10.2025 17:32

Neuendettelsau will sich hübscher machen: Das steckt dahinter

Sehr großes Interesse herrschte an der Info-Veranstaltung in Neuendettelsau zum Thema Sanierungsgebiet. (Foto: Alexander Biernoth)
Sehr großes Interesse herrschte an der Info-Veranstaltung in Neuendettelsau zum Thema Sanierungsgebiet. (Foto: Alexander Biernoth)
Sehr großes Interesse herrschte an der Info-Veranstaltung in Neuendettelsau zum Thema Sanierungsgebiet. (Foto: Alexander Biernoth)

Reges Interesse an Informationen zur Ausweisung eines Sanierungsgebietes herrscht in Neuendettelsau. Zu einer Informationsveranstaltung, zu der die Gemeindeverwaltung eingeladen hatte, waren so viele Teilnehmer gekommen, dass die Plätze nicht ausreichten.

Bürgermeister Christoph Schmoll gab einen Überblick über den Sachstand und beantwortete Fragen, die schon im Vorfeld im Rathaus eingereicht wurden. Im Rahmen des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) habe es eine Untersuchung des Gemeindegebietes gegeben, berichtete der Bürgermeister. Dabei wurden städtebauliche Mängel festgestellt und daraus ein Sanierungsgebiet ermittelt, das mit einer gemeindlichen Satzung festgelegt wurde.

Nun könne es Förderungen für Maßnahmen der Gemeinde geben und es können Grundbesitzer in dem festgelegten Sanierungsgebiet ebenfalls eine Förderung bekommen. Das Sanierungsgebiet umfasst den Altort von Neuendettelsau.

Änderungen sind nur im Gesamtpaket möglich

Man habe sich für ein vereinfachtes Sanierungsverfahren nach dem Baugesetzbuch entschieden. Die bedeute, so Schmoll, dass eine Änderung des Sanierungsgebietes nur durch einen Satzungsbeschluss des Gemeinderates möglich sei. Dazu müsste aber der gesamte Prozess von vorne beginnen, was Schmoll als sehr unwahrscheinlich bezeichnete.

Es habe bisher neben der Voruntersuchung mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch eine Veröffentlichung der gefassten Beschlüsse gegeben. Priorität habe die Neugestaltung der Hauptstraße und des Sternplatzes, unterstrich Schmoll. Der Sanierungszeitraum betrage 15 Jahre. Es gehe dabei nur um Maßnahmen auf öffentlichem Grund, betonte der Bürgermeister mehrfach. Private Liegenschaften seien nur betroffen, wenn es ein kommunales Förderprogramm gebe und die Eigentümer der Grundstücke eine Maßnahme durchführen wollen.

Der Gewerbeverband sieht es kritisch, wenn in der Hauptstraße verkehrsberuhigend eingegriffen wird. Die Verantwortlichen befürchten Nachteile für die Geschäfte und Firmen. (Foto: Antonia Müller)
Der Gewerbeverband sieht es kritisch, wenn in der Hauptstraße verkehrsberuhigend eingegriffen wird. Die Verantwortlichen befürchten Nachteile für die Geschäfte und Firmen. (Foto: Antonia Müller)

Pläne für die Hauptstraße sorgen in Neuendettelsau für Diskussion

Mit 71 Maßnahmen soll die Gemeinde attraktiver werden. Doch im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gibt es Bedenken. Dabei geht es nicht zuletzt ums Parken.

Mit kommunalen Förderprogrammen könnten Anreize für private Maßnahmen gegeben werden, damit gehe eine Wertsteigerung der Grundstücke einher und es gebe verbesserte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten. Eine Pflicht oder einen Zwang, private Maßnahmen durchzuführen, gebe es nicht, unterstrich Schmoll. Auch eine Abschöpfung von Wertsteigerungen sei nicht vorgesehen und möglich.

Er entschuldigte sich nochmals bei den Grundeigentümern dafür, dass sie vom Grundbuchamt eine Mitteilung über die Aufnahme der Grundstücke in das Sanierungsgebiet erhalten haben, ohne vorher von der Gemeinde informiert worden zu sein. Der Grundbucheintrag habe keinerlei rechtliche Folgen und stelle lediglich eine Information für Betroffene dar.

Der Grundbucheintrag beinhaltet auch eine Genehmigungspflicht beispielsweise für Nutzungsänderungen, Aufschüttungen, Abgrabungen oder Ausschachtungen. Diese dürfe aber nur aus wichtigem Grund versagt werden, betonte Schmoll. Auch sei der Eintrag mit einem Vorkaufsrecht der Gemeinde verbunden.

Enteignungen wird es nicht geben

Eindringlich wies er darauf hin, dass Enteignung nicht möglich seien, das Vorkaufsrecht der Gemeinde nicht bei Verkäufen an enge Verwandte greife und die Gemeinde nach seiner Einschätzung Vorkaufsrechte nicht ausüben werde. Falls es doch zu einem solchen Fall käme, würde die Gemeinde in den beim Notar unterschriebenen Vertrag zu den gleichen Konditionen eintreten.

Schmoll wies auch darauf hin, dass bisher schon alle Grundstücksgeschäfte in der Gemeinde über seinen Tisch gehen und es auch ohne Satzung unter bestimmten Umständen ein gemeindliches Vorkaufsrecht gebe. Zu den Grundeigentümern sagte Bürgermeister Schmoll, dass durch das Sanierungsgebiet eine Wertsteigerung möglich wäre. Es gebe aber kein Einfrieren der Grundstückspreise, und Wertverluste seien durch die Ausweisung des Sanierungsgebietes „sehr unwahrscheinlich“.

Informationsfluss soll besser werden

Durch die Sanierungssatzung können keine Gelder von den Eigentümern verlangt werden, und „die Möglichkeit Ausgleichsbeiträge einzuheben, steht für Neuendettelsau nicht zur Diskussion“, so Schmoll. Der Erlass von Geboten, wie beispielsweise ein Bauzwang oder Rückbauzwang sei unabhängig vom Sanierungsgebiet und solche Erlasse seien derzeit nicht vorgesehen. Die Möglichkeit, Grundschulden eintragen zu lassen, bleibe weiterhin bestehen.

Die Sanierungssatzung bereite die Möglichkeit, so der Bürgermeister, den öffentlichen Raum attraktiver zu gestalten, ein neues Gesicht zu geben und die Gemeinde haben die Möglichkeit, für die Maßnahmen über die Städtebauförderung staatliche Zuschüsse zu bekommen. In der Diskussion sicherte Bürgermeister Schmoll auch zu, dass in Zukunft die Informationen an die Bürger besser laufen werden.


Von ALEXANDER BIERNOTH
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