Birgit Grübler ist am Dienstag bei der Bad Windsheimer Bürgerversammlung als Geschäftsführerin der Landesgartenschau Bad Windsheim 2027 GmbH zurückgetreten. Nun äußert sich die Bayerische Landesgartenschau GmbH (ByLGS) zur Sachlage und Grüblers Vorwürfen.
Grübler hatte am Dienstagabend ausgeführt, dass das Bad Windsheimer Team stets an einem Strang gezogen habe. Das Team in München dagegen habe „so lange in die andere Richtung gezogen, dass es oft fast zum Zerreißen kam”. Zudem kritisierte Grübler in Bezug auf das Münchner Team: „Wir wurden über Monate alleine gelassen, eigentlich muss man sagen, es wurde bewusst gegen die Stadt Bad Windsheim und gegen mich als Person gearbeitet.”
Petra Pintscher aus dem Bereich Kommunikation/Marketing übersandte auf Nachfrage unserer Redaktion am Mittwochnachmittag stellvertretend für Martin Richter-Liebald, Geschäftsführer der ByLGS, dessen Stellungnahme zum Thema. „Das Team der Landesgartenschau Bad Windsheim 2027 GmbH hat seit der Gründung der GmbH sehr gute und engagierte Arbeit geleistet, und wird das auch weiterhin tun, gemeinsam mit dem Geschäftsführer Rüdiger Eckhardt.” Während Birgit Grübler seit Juni 2024 als Geschäftsführerin fungierte, machte Eckardt das Führungs-Duo im Mai 2025 wieder komplett.
„Die Landesgartenschau Bad Windsheim ist absolut im Zeit- und Kostenplan und zu keiner Zeit in Gefahr”, heißt es in der Stellungnahme weiter. Man respektiere Grüblers Schritt, „sich künftig ganz auf die Herausforderungen in der Geschäftsführung des Kur- und Kongress-Centers” zu konzentrieren. „Allerdings weisen wir die Vorwürfe, Frau Grübler sei alleine gelassen worden, entschieden zurück.”
Grübler selbst habe in ihrer Rücktrittserklärung betont, dass sie ein „herausragendes, interdisziplinär arbeitendes Team zur Verfügung stehen hatte”. Maßgebliche Kompetenzen im Bereich Gartenschau hätten von Beginn an auch Mitarbeitende der ByLGS eingebracht, was sie auch weiterhin zum Wohle der Stadt tun würden.
Aktuell hat die ByLGS vier erfahrene Mitarbeitende im Team der Bad Windsheimer Gartenschau. Wie künftig die Aufgabenteilung an der Spitze der GmbH geregelt sein wird, wird der Aufsichtsrat entscheiden, dem man nicht vorgreifen wolle.