Im Fall einer Entfremdung zwischen umgangsberechtigtem Elternteil und Kind kann das Gericht bis zu sechs Monate lang begleitete Umgänge anordnen, um einen Kontaktabbruch zu verhindern. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main (Az: 6 UF 79/25) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Im konkreten Fall war eine Mutter 2022 mit ihren zwei Kindern (damals 4 und 7 Jahre alt) aus der Ukraine geflohen - und zwar mit Zustimmung des Vaters. Der kam zwei Jahre später ebenfalls nach Deutschland. Zu diesem Zeitpunkt war das Paar allerdings bereits geschieden. Bis zur Einreise des Vaters beschränkte sich der Kontakt zu seinen Kindern auf Telefonate.
Vor Gericht verlangte der Vater mehr und unbegleitete Umgangszeiten, während die Mutter ihm vorwarf, die Kinder unter Druck zu setzen und religiös zu beeinflussen. Auch die verängstigten Kinder lehnten den Kontakt zunehmend ab. Die Mutter wollte daher nur kurze, begleitete Treffen zulassen.
In zweiter Instanz entschied das Gericht, dass der Umgang vorübergehend begleitet stattfinden soll. Das Verhältnis habe sich verschlechtert, und ohne Veränderung drohe ein Kontaktabbruch, so das Gericht. Das würde aber dem Kindeswohl auch nicht entsprechen. Eine längerfristige Einschränkung komme nur bei Gefährdung der seelischen oder körperlichen Entwicklung infrage. Zwar seien die Kinder belastet, eine konkrete Gefahr bestehe aber nicht. Hinweise auf eine Beeinflussung durch die Mutter fanden sich nicht.
Im Beschluss heißt es, dass begleitete Umgänge gerechtfertigt sind, um Ängste abzubauen und unbegleitete Treffen vorzubereiten – besonders bei starker Entfremdung. Da die Kinder ihren Vater zwei Jahre nicht gesehen hatten und dieser sie teils kritisiert habe, seien begleitete Kontakte nötig, um Beziehung und Vertrauen wieder aufzubauen.
Laut Jugendamt hätten sich die Treffen bereits nach wenigen begleiteten Terminen verbessert. Vater und Kinder würden vertrauter, und beide Elternteile arbeiteten konstruktiv mit. Zehn begleitete Termine sollten ausreichen, um anschließend wieder zu unbegleiteten Kontakten überzugehen.
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