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Veröffentlicht am 04.02.2026 12:24

Nach der Abrechnung: So prüfen Sie Ihren Abschlag

Stimmt alles? Werden Abschlagszahlungen mit der Jahresabrechnung angepasst, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher genau hinschauen. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Stimmt alles? Werden Abschlagszahlungen mit der Jahresabrechnung angepasst, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher genau hinschauen. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Stimmt alles? Werden Abschlagszahlungen mit der Jahresabrechnung angepasst, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher genau hinschauen. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)

Rund um den Jahresbeginn erhalten viele Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Jahresabrechnungen für Strom und Gas. Damit einher geht nicht selten eine Anpassung der vereinbarten monatlichen Abschlagszahlung. Aber inwiefern ist das überhaupt erlaubt? Und: Ist das immer sinnvoll?

„Die gesetzlichen Vorgaben für Strom- und Gaslieferverträge sehen vor, dass der Energieversorger die Höhe der monatlichen Abschläge auf Basis des Verbrauchs der letzten Jahresrechnung und der aktuellen Preise zu berechnen hat“, sagt Gregor Hermanni von der Verbraucherzentrale NRW. 

Online-Rechner kann bei Kalkulation helfen

Wer sich selbst ein Bild zu einer realistischen Abschlagshöhe machen will, kann so vorgehen: Den Verbrauch aus der Jahresabrechnung mit dem aktuellen Arbeitspreis multiplizieren und dann zum jährlichen Grundpreis hinzurechnen. Das Ergebnis geteilt durch zwölf gibt einen plausiblen Anhaltswert für den monatlichen Abschlag. Alternativ stellen die Verbraucherzentralen NRW und Rheinland-Pfalz auch einen Online-Rechner zur Verfügung.

Stimmte der Abschlag im Vorjahr nicht mit dem tatsächlichen Verbrauch überein oder haben sich die Preise in der Zwischenzeit verändert, kommt es im Rahmen der Jahresabrechnung zu einer Nachzahlung oder einer Rückerstattung - woraufhin der Abschlag angepasst werden kann. Gregor Hermanni rät, diese angesetzte Abschlagshöhe immer zu prüfen - das sei eine Art Selbstschutz.

Überzahlungen vermeiden - auch bei Angst vor Nachzahlungen

Versorger berechnen oft vorsichtig und bauen unter Umständen einen gewissen Sicherheitsaufschlag ein. „Durch zu hohe Abschläge wird ein Guthaben aufgebaut“, sagt Hermanni. Daraus ergebe sich ein Insolvenzrisiko, das Verbraucherinnen und Verbraucher trügen. Denn geht ein Energieversorger unterjährig pleite, haben Verbraucherinnen und Verbraucher Hermanni zufolge kaum Chancen, ihre möglichen Überzahlungen komplett zurückzubekommen. 

Aus diesem Grund rät der Verbraucherschützer auch grundsätzlich davon ab, Monat für Monat mehr Abschlag zu bezahlen, als unbedingt nötig wäre - etwa weil Verbraucherinnen und Verbraucher sich vor möglichen Nachzahlungen zum Jahresende schützen wollen. 

Wer Sorge hat, dass der Winter besonders kalt wird oder der eigene Verbrauch steigen könnte, sollte die entsprechenden Geldbeträge Hermanni zufolge lieber vorsorglich zur Seite legen, als sie direkt an den jeweiligen Anbieter zu überweisen. Monat für Monat erwartbar zu wenig zu überweisen und eine üppige Nachzahlung zu riskieren, ist allerdings auch nicht clever.

Im Zweifel Anpassung der Abschläge verlangen

Haben Kundinnen und Kunden noch keine Daten aus dem Vorjahr, an denen sich deren Abschlag bemessen kann, müssen Energieversorger die Abschläge an vergleichbaren Kunden orientieren.

Sind die Abschläge nicht angemessen berechnet, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher bei ihrem Energieanbieter eine Anpassung einfordern, empfehlen die Verbraucherzentralen NRW und Rheinland-Pfalz. 

Das geht auch dann, wenn sie die berechtigte Annahme haben, dass der Verbrauch in der folgenden Abrechnungsperiode sinken wird. Zum Beispiel, weil ein Haushaltsmitglied auszieht. In der Regel sei das problemlos möglich. Im Zweifelsfall könne der Anspruch aber auch mit Fristsetzung per Einschreiben geltend gemacht werden.

© dpa-infocom, dpa:260204-930-640323/1


Von dpa
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