Mit einem Treppenlift in Feuchtwangens Stadthalle | FLZ.de

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Veröffentlicht am 22.03.2025 10:00

Mit einem Treppenlift in Feuchtwangens Stadthalle

Der westliche, neue Aufgang der Feuchtwanger Stadthalle: Dort wird der Plattformlift fest angebracht. Nicht barrierefrei in diesem Bereich ist das Kopfsteinpflaster. Die Ausschussmitglieder beauftragte die Verwaltung, nach einer Lösung zu suchen. (Foto: Jasmin Kiendl)
Der westliche, neue Aufgang der Feuchtwanger Stadthalle: Dort wird der Plattformlift fest angebracht. Nicht barrierefrei in diesem Bereich ist das Kopfsteinpflaster. Die Ausschussmitglieder beauftragte die Verwaltung, nach einer Lösung zu suchen. (Foto: Jasmin Kiendl)
Der westliche, neue Aufgang der Feuchtwanger Stadthalle: Dort wird der Plattformlift fest angebracht. Nicht barrierefrei in diesem Bereich ist das Kopfsteinpflaster. Die Ausschussmitglieder beauftragte die Verwaltung, nach einer Lösung zu suchen. (Foto: Jasmin Kiendl)

Bislang ist die Stadthalle Kasten in Feuchtwangen (Landkreis Ansbach) nicht barrierefrei zugänglich. Das ändert sich nun. Am westlichen, neuen Treppenaufgang wird ein Treppenplattformlift fest installiert. Dafür sprach sich der Bau- und Verkehrsausschuss des Stadtrats einmütig aus.

Den Treppenplattformlift können Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, vollkommen selbstständig benutzen, wurde betont. Der Lift hat eine maximale Tragkraft von 300 Kilogramm. Die klappbare Plattform, auf die mit dem Rollstuhl gefahren wird, ist 80 auf 100 Zentimeter groß.

Wie Stadtbaumeister Farag Khodary erläuterte, gibt es zwei Varianten. Bei der einen ist die Parkposition der Treppe vorgelagert und der Lift bewegt sich gerade aus nach oben. Die Plattform kann am Treppenaufgang vorwärts befahren werden. Bei der anderen befindet sich die Parkposition seitlich der Treppe und der Lift fährt erst eine 180-Grad-Kurve. Auf die Plattform muss daher rückwärts gefahren werden.

Zusätzliche Kosten für ein Fundament

Die erste Variante kommt auf 21.000 Euro und die zweite auf 27.500 Euro. In beiden Fällen fallen zusätzliche Kosten für die Herstellung eines Fundaments zur Montage der Plattform in Parkposition sowie einer Stele mit Freischaltelement und Elektroinstallationen an.

Das Fachgremium gab dem Stadtbaumeister grundsätzlich grünes Licht für beide Varianten. Welche letztlich umgesetzt wird, entscheide sich nach Abstimmung mit der Hausmeisterei der Stadthalle sowie den Verantwortlichen der Freiwilligen Feuerwehr, erklärte Khodary.

Das Kopfsteinpflaster muss ausgetauscht werden

Einig waren sich die Ausschussmitglieder auch, dass insbesondere im Bereich von der Straße „Am Kirchplatz“ zu dem Treppenaufgang das Kopfsteinpflaster in einem Korridor ausgetauscht werden müsse. Die Verwaltung wurde beauftragt, nach einer barrierefreien Lösung zu suchen. Khodary kündigte eine zeitnahe Abstimmung mit dem Denkmalamt an.

Michael Schmidt, der selbst auf einen Rollstuhl angewiesen ist, hatte zuvor bei einem Ortstermin an der Stadthalle das Kopfsteinpflaster in diesem Bereich als „verheerend“ und „äußerst unangenehm“ für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer bezeichnet.

Im Rahmen des Ortstermins hatte Fachmann Wolfgang Topf den Ausschussmitgliedern mit einer Treppenraupe ein mobiles Hilfsmittel vorstellt, um die Stadthalle barrierefrei zu erreichen. Treppenraupen können jedoch im Außenbereich wegen Rutschgefahr bei Nässe oder Glätte nicht eingesetzt werden und sind nicht für alle Rollstuhlmodelle geeignet, hieß es. Außerdem ist bei der Nutzung einer Treppenraupe die Unterstützung einer weiteren Person notwendig.

Rampe würde in Straße hineinragen

Die Verwaltung hatte ferner die Möglichkeit geprüft, über eine Rampe in die Stadthalle zu gelangen. Von der Straßenbegrenzungslinie bis zum Treppenaufgang ist laut Sitzungsvorlage eine Höhendifferenz von rund 1,10 Metern zu überwinden. Bei einer Rampe mit einer Neigung von sechs Prozent und erforderlichen Podesten würde diese Höhendifferenz bei einer Länge von rund 17,30 Metern erreicht. Die Rampe würde weit in die Straße „Am Kirchplatz“ hineinragen.

Eine Rampe mit einer Neigung von acht Prozent wäre mit Podesten zirka 15,50 Meter und ohne Podeste rund 13,60 Meter lang. Bei einer größeren Neigung – vor allem ohne Podeste – sei davon auszugehen, dass die Rampe nicht von jeder Rollstuhlfahrerin und jedem Rollstuhlfahrer selbstständig genutzt werden könne, hieß es.

Nachdem ein Treppenplattformlift künftig dafür sorgt, dass die Stadthalle barrierefrei zu erreichen ist, soll in einem zweiten Schritt die Einrichtung einer barrierefreien Toilette im Saal angegangen werden. Eine solche könnte im Bereich der Küche entstehen. Die Küche würde dadurch etwas kleiner werden. Der Zugang zur Toilette würde über das Treppenhaus erfolgen, erklärte Khodary bei dem Ortstermin.

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