Koalition einigt sich auf Steuerreform - das steckt drin | FLZ.de

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Veröffentlicht am 01.07.2026 07:15, aktualisiert am 02.07.2026 13:40

Koalition einigt sich auf Steuerreform - das steckt drin

Die Einkommensteuer fließt Bund, Ländern und Kommunen zu. (Symbolbild) (Foto: Robert Michael/dpa)
Die Einkommensteuer fließt Bund, Ländern und Kommunen zu. (Symbolbild) (Foto: Robert Michael/dpa)
Die Einkommensteuer fließt Bund, Ländern und Kommunen zu. (Symbolbild) (Foto: Robert Michael/dpa)

Die schwarz-rote Koalition hat sich auf Steuerentlastungen geeinigt. Geplant ist eine Reform der Einkommensteuer. Profitieren sollen vor allem kleine und mittlere Einkommen. Die Entlastung soll für Familien mit Kindern am stärksten wirken. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sprach von einem „großen Sprung“ angesichts der angespannten Staatsfinanzen. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) sagte, die Menschen sollten in anstrengenden Zeiten am Ende des Jahres etwas mehr Geld in der Tasche haben. 

Der Bund der Steuerzahler reagierte enttäuscht und sprach von einer „Mini-Reform“. Kritik kam unter anderem auch von Grünen sowie aus der Wirtschaft. 

Was sind Kernpunkte der Reform?

Das Entlastungsvolumen der Reform soll insgesamt rund zehn Milliarden Euro pro Jahr betragen, wie es in einem Beschlusspapier heißt. In voller Wirkung ab 2028 solle eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro gegenüber heute um mehr als 600 Euro jährlich entlastet werden. 

Zum einen geplant ist eine Anhebung des Grundfreibetrags. Das ist der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird. Er garantiert, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt. 2026 liegt dieser Betrag bei 12.348 Euro. Geplant ist, dass der Grundfreibeitrag voraussichtlich in zwei Stufen bis auf 12.900 Euro im Jahr 2028 steigt, wie es in einem Papier des Finanzministeriums heißt. Im Herbst wird ein Bericht zum Existenzminimum erwartet, in dessen Folge der Grundfreibetrag ohnehin angepasst werden muss.

Der Spitzensteuersatz soll laut Finanzministerium etwas später ab 70.600 Euro zu versteuerndem Einkommen greifen. Damit solle der Steuertarif im Bereich zwischen 17.800 und 70.600 Euro „etwas abgeflacht“ werden. Bisher wird der Spitzensteuersatz bei einem zu versteuernden Einkommen ab 69.879 Euro für Ledige fällig.

Was ist noch geplant?

Außerdem soll der Kinderfreibetrag angehoben werden. Das Kindergeld soll laut Finanzministeriums voraussichtlich in zwei Stufen bis auf 272 Euro im Jahr 2028 steigen. Derzeit beträgt das Kindergeld unabhängig vom Einkommen 259 Euro pro Monat und Kind. Der Arbeitnehmerpauschbetrag solle voraussichtlich um 200 Euro auf 1.430 Euro steigen. Er dient der Abgeltung berufsbedingter Ausgaben, sogenannter Werbungskosten.

Wer profitiert wie von der Reform?

Das Finanzministerium nannte Beispiele. Demnach soll beispielsweise ein Paar aus Pflegekraft und Busfahrer mit je 2.800 Euro brutto und zwei Kindern 2028 eine Entlastung von rund 632 Euro im Jahr bekommen. Ein Paar aus Erzieher und Elektrikerin mit je 3.200  Euro brutto und zwei Kindern bekommt rund 642 Euro mehr. 

Ein Paar aus Lehrerin und Ingenieur mit je 5.000  Euro brutto und zwei Kindern kann mit rund 678 Euro mehr rechnen. Eine alleinerziehende Pflegekraft mit 2.800 Euro brutto und zwei Kindern soll mit rund 468 Euro entlastet werden, eine alleinerziehende Erzieherin mit 3.200 Euro brutto und zwei Kinder mit rund 471 Euro und ein alleinerziehender Lehrer mit 5.000 Euro brutto und zwei Kindern mit rund 496 Euro.

Wie soll die Reform finanziert werden?

Die Gegenfinanzierung solle vor allem über eine Veränderung der „Reichensteuer“ erfolgen, heißt es in einem Beschlusspapier. Der Reichensteuersatz soll gesplittet werden: Ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 EUR soll ein Steuersatz von 45 Prozent gelten, ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 EUR ein Satz von 47 Prozent. Derzeit liegt der Höchststeuersatz bei 45 Prozent und greift ab einem zu versteuernden Einkommen von 277.826 Euro. 

„Wir machen unser Steuersystem gerechter“, sagte Klingbeil. Die Höchstverdiener sollten einen größeren Anteil übernehmen. Eine Vermögensteuer ist hingegen nicht geplant.

Veränderungen sind auch beim „Handwerkerbonus“ vorgesehen. Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen soll von 20 Prozent auf 15 Prozent verringert werden - das bedeute von bis zu 1.200 Euro auf bis zu 900 Euro pro Jahr. Beim „Handwerkerbonus“ werden Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen steuerlich begünstigt. Bisher sind 20 Prozent der Arbeitskosten steuerlich absetzbar - das gilt für Arbeitskosten von bis zu 6.000 Euro pro Jahr. Die Steuerermäßigung beträgt also höchstens 1.200 Euro.

Außerdem soll zur Gegenfinanzierung der Pauschalsteuersatz bei Minijobs von zwei auf fünf Prozent angehoben werden. Zudem solle es 2027 und 2028 eine Gewinnabführung in Höhe von jeweils 500 Millionen Euro bei der staatlichen Förderbank KfW geben.

Warum geht der Bund auf die Länder zu?

Die Bundesregierung ist bei einer Reform der Einkommensteuer auf den Bundesrat angewiesen. Bund und Länder bekommen von den Einnahmen der Einkommensteuer einen Anteil von jeweils 42,5 Prozent, die Gemeinden 15 Prozent - bei einer Reform ist der Bund also auf die Zustimmung des Bundesrats angewiesen. Länder hatten vor dem Koalitionsausschuss vor Steuermindereinnahmen gewarnt. Die Koalition sagt nun zu, dass der Bund einige Steuerausfälle von Ländern und Kommunen ausgleicht. 

Was waren die Streitpunkte?

Es ging es vor allem darum, welches Entlastungsvolumen eine Reform haben soll. Im Gespräch war ein Volumen von 20 bis 30 Milliarden Euro. Das hätte massive Anstrengungen bei der Gegenfinanzierung erfordert. Herausgekommen ist ein Volumen von zehn Milliarden Euro. Die Union lehnte einen höheren Spitzensteuersatz ab, weil diesen auch manche Betriebe zahlen. Die Union sprach sich auch gegen eine von der SPD geforderte höhere Erbschaftsteuer ab. Zur Erbschaftsteuer wird in diesem Jahr ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erwartet, welches die Koalition zu einer Reform zwingen könnte. Umstritten war auch, in welchem Umfang Subventionen abgebaut werden. 

Wie fallen die Reaktionen aus?

„Große Koalition, kleine Pläne“, sagte Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler. Union und SPD hätten spürbare Einkommensteuer-Entlastungen versprochen - die Ergebnisse seien eine einzige Enttäuschung.

Die Grünen-Finanzpolitikerin Katharina Beck sprach von einer Mogelpackung. „Das ist nur eine Mini-Reform. Am Ende wird sich das im Geldbeutel vieler Menschen fast nicht oder in Kombi mit der Anhebung bei der Rentenversicherung sogar negativ auswirken.“ Der Grundfreibetrag der Steuer müsse ohnehin angepasst werden, auch das Kindergeld werde regelmäßig angepasst. 

FDP-Bundesvize Henning Höne kritisierte: „Die Mini-Entlastung bei der Einkommensteuer wird durch höhere Steuern an anderer Stelle und mehr Beiträge für Krankenversicherung und Rente komplett aufgefressen.“ DIHK-Präsident Peter Adrian sagte, die Anhebung der sogenannten Reichensteuer treffe vor allem mittelständische Personengesellschaften und Familienunternehmen. 

Was ist bei der Steuererklärung geplant?

Die Abgabe der Steuererklärung soll vereinfacht werden. Dazu sollen die Finanzminister des Bundes und der Länder bis Herbst gemeinsame Vorschläge machen. In einem ersten Schritt will die Koalition eine automatisch vorausgefüllte, digitale Steuererklärung und eine Pflicht der Finanzämter zur Vergabe einer Steuernummer an Unternehmen innerhalb von maximal vier Wochen einführen.

© dpa-infocom, dpa:260701-930-313805/13


Von dpa
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