Großer Brocken Steuerreform - darum geht es | FLZ.de

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Veröffentlicht am 30.06.2026 04:32

Großer Brocken Steuerreform - darum geht es

Die Einkommensteuer fließt Bund, Ländern und Kommunen zu. (Symbolbild) (Foto: Robert Michael/dpa)
Die Einkommensteuer fließt Bund, Ländern und Kommunen zu. (Symbolbild) (Foto: Robert Michael/dpa)
Die Einkommensteuer fließt Bund, Ländern und Kommunen zu. (Symbolbild) (Foto: Robert Michael/dpa)

Auf dem Weg zu einem großen Reformpaket muss die schwarz-rote Koalition in dieser Woche noch dicke Brocken aus dem Weg räumen. Neben einer flexibleren Arbeitszeit betrifft dies vor allem steuerliche Entlastungen - über eine Reform der Einkommensteuer und mit Wirkung zum 1. Januar 2027. Am Mittwoch kommen die Spitzen der Koalition zusammen. Darum geht es: 

Was ist die Einkommensteuer?

Die Einkommensteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates. Nicht nur Erwerbstätige zahlen sie, sondern auch Inhaber kleinerer und mittlerer Betriebe. Bund und Länder bekommen einen Anteil von jeweils 42,5 Prozent, die Gemeinden 15 Prozent - bei einer Reform ist der Bund also auf die Zustimmung des Bundesrats angewiesen.

Wer mehr verdient, führt prozentual mehr von seinem Einkommen als Steuer ab. Der Einkommensteuertarif ist „progressiv“, erhöht sich also mit steigendem Einkommen. Der Grundfreibetrag ist der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird. Er garantiert, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt. 2026 liegt dieser Betrag bei 12.348 Euro. 

Über dem Grundfreibetrag gibt es sogenannte Tarifzonen mit unterschiedlich hohen Steuersätzen. Die Steuerlast wächst schrittweise an. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 Euro für Ledige greift der Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Für jeden Euro, der über dieser Grenze liegt, müssen 42 Cent Steuern bezahlt werden. Der Höchststeuersatz ist der „Reichensteuersatz“ mit 45 Prozent, der ab 277.826 Euro greift. 

Warum soll eine Reform kommen?

Union und SPD haben sich im Koalitionsvertrag auf eine Reform verständigt, um kleine und mittlere Einkommen zu entlasten. Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler, sagte, der aktuelle Tarifverlauf setze falsche Signale. „Während in den 1960er Jahren ein Vielfaches vom Durchschnittseinkommen nötig war, damit der Spitzensteuersatz griff, reicht heute teils das 1,2-Fache eines durchschnittlichen Einkommens aus.“ Das betreffe gut verdienende Facharbeiter, Handwerksmeister, Ingenieure und viele kleine wie mittlere Unternehmen, die über die Einkommensteuer veranlagt werden. 

Wie soll die Reform aussehen?

Das ist unklar. Im Kern geht es darum, wie Tarifzonen verschoben werden und bis zu welchem Betrag Einkommen wie stark entlastet werden sollen. Davon hängt auch ab, wie teuer die Reform wird. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat zwei Vorschläge auf den Tisch gelegt. Nach Medienberichten sieht ein Vorschlag eine kleinere Reform mit einer Entlastung von gut zehn Milliarden Euro vor, ein anderer Vorschlag eine größere mit einem Volumen von rund 25 Milliarden Euro. 

Was sind die Streitpunkte?

Es geht vor allem darum, wie eine Reform gegenfinanziert werden soll. Die SPD will Bezieher hoher Einkommen sowie hohe Erbschaften stärker belasten. Die Rede ist von Einkommen ab 100.000 Euro. Die Union lehnt dies ab, ebenso wie einen höheren Spitzensteuersatz und eine stärkere Belastung hoher Erbschaften. Als möglich gilt die Zustimmung der Union zu einer höheren „Reichensteuer“. Eine Anhebung um einen Prozentpunkt bringt aber nur Mehreinnahmen von rund einer Milliarde Euro.

Viel Geld bringen würde eine Erhöhung der Mehrwertsteuer. Der Regelsatz bei der Mehrwertsteuer liegt aktuell bei 19 Prozent. Eine Erhöhung um einen Prozentpunkt brächte dem Staat Mehreinnahmen von 16 Milliarden Euro. Zugleich könnten der Mehrwertsteuersatz für Lebensmittel auf null Prozent heruntergesetzt werden. Eine höhere Mehrwertsteuer aber würde die Inflation treiben, die infolge des Iran-Kriegs und Preissprüngen bei Öl und Gas ohnehin gestiegen ist. 

Die Frage ist also, wie hoch das Volumen von Entlastungen ist - und ob es überhaupt eine grundlegende Reform ist. Denn im Herbst will die Bundesregierung Berichte zum Existenzminimum sowie zur Steuerprogression vorlegen. Eine verfassungsrechtlich gebotene Anpassung des Grundfreibetrags kostet geschätzt rund 4 Milliarden Euro, ebenso wie ein politisch gewollter Ausgleich der „kalten Progression“, wie es aus Koalitionskreisen hieß. Die „kalte Progression“ ist eine Art schleichende Steuererhöhung, wenn eine Gehaltserhöhung komplett durch die Inflation aufgefressen wird, aber dennoch zu einer höheren Besteuerung führt. 

Strittig ist auch, wie die Länder mit rückläufigen Steuereinnahmen infolge von möglichen Senkungen umgehen. Dem Vernehmen nach gibt es hier schon Rufe nach einer Gegenfinanzierung durch den Bund. Dies dürfte die Spielräume der Verhandler weiter einschränken oder im schlimmsten Fall sogar vollends erschöpfen. 

Wie sieht es mit dem Abbau von Subventionen aus?

Hinter den Kulissen werfen sich Union und SPD gegenseitig vor, beim Abbau von Subventionen und Steuervergünstigungen nicht ambitioniert genug zu sein. Umstritten ist zum Beispiel, ob der „Handwerkerbonus“ abgeschafft werden soll, das sind Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen. Gleiches gilt für die bestehenden Privilegien für Dienstwagen, also die pauschale Versteuerung von privaten Fahrten. 

Im Gespräch ist bei Finanzhilfen auch die „Rasenmäher“-Methode, eine pauschale Kürzung um einen gewissen Prozentsatz. Bei vielen Finanzhilfen ist dies aber gar nicht ohne weiteres möglich, Beispiel ist die Förderung erneuerbarer Energien. Denkbar ist auch, dass im Bundeshaushalt noch einmal viel massiver gespart wird. Das aber könnte Proteste vieler Lobbygruppen auslösen.

© dpa-infocom, dpa:260630-930-307173/1


Von dpa
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