Keine Sternstunde: Per Online-Horoskop in die Astro-Abofalle | FLZ.de

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Veröffentlicht am 05.06.2026 17:11

Keine Sternstunde: Per Online-Horoskop in die Astro-Abofalle

Vorsicht bei Horoskop-Webseiten: Viele Nutzer berichten von unerwarteten Rechnungen und Inkassoschreiben, obwohl sie nur kostenlose oder Test-Angebote genutzt haben. (Foto: Sebastian Gollnow/dpa)
Vorsicht bei Horoskop-Webseiten: Viele Nutzer berichten von unerwarteten Rechnungen und Inkassoschreiben, obwohl sie nur kostenlose oder Test-Angebote genutzt haben. (Foto: Sebastian Gollnow/dpa)
Vorsicht bei Horoskop-Webseiten: Viele Nutzer berichten von unerwarteten Rechnungen und Inkassoschreiben, obwohl sie nur kostenlose oder Test-Angebote genutzt haben. (Foto: Sebastian Gollnow/dpa)

Keine verheißungsvolle kosmische Botschaft, sondern ernüchternd irdischer Ärger: Wer unerwartet eine Rechnung oder ein Inkassoschreiben wegen eines angeblich abgeschlossenen Abos für Horoskop-Webseiten erhält, sollte nicht vorschnell zahlen. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland rät stattdessen, erst einmal alles sorgfältig zu prüfen und sich nicht unter Druck setzen zu lassen.

Hintergrund für die Warnung seien aktuelle Beschwerden beim Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren über verschiedene Online-Horoskopdienste: Viele Verbraucher berichteten, sie hätten aus ihrer Sicht kostenlose oder nur testweise Angebote genutzt und später hohe Rechnungen oder Inkassobriefe erhalten. Als Anbieter tauchten dabei immer wieder ein in London registriertes Unternehmen, aber auch Webseitenbetreiber aus den USA auf. Die Seiten wechselten dabei regelmäßig: Neue gehen online, während alte verschwinden.

Ist überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen?

Grundsätzlich stellt sich bei solchen Online-Angeboten immer die Frage, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist, erklärt das EVZ. Nach EU-Recht muss klar erkennbar sein, wenn ein Klick eine Zahlungspflicht auslöst.

Außerdem bedeute ein Inkassoschreiben nicht automatisch, dass eine Forderung auch berechtigt ist. Im Gegenteil: Häufig entbehrten die Forderungen einer Rechtsgrundlage oder seien überhöht, so die Verbraucherschützer.

Von der Registersuche bis zum Widerspruch: Was jetzt zu tun ist

Das EVZ rät Betroffenen, Folgendes zu tun:

  • Unterlagen wie Mails oder Briefe aufbewahren beziehungsweise sichern, Screenshots der betreffenden Seite(n) anfertigen
  • Per Online-Registersuche beim Bundesamt für Justiz prüfen, ob das Inkassounternehmen überhaupt im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen ist – das ist Voraussetzung für eine entsprechende Tätigkeit
  • Schriftlich widersprechen, wenn man eine Forderung für ungerechtfertigt hält oder als fehlerhaft erachtet
  • Nicht beim Inkassobüro anrufen, weil das Personal darauf geschult sei, Druck auszuüben - auch eventuelle Angebote zur Ratenzahlung ablehnen
  • Viele Horoskop- und Wahrsageseiten verlangen persönliche oder sensible Informationen wie Geburtsdatum, E-Mail-Adresse oder Zahlungsdaten - diese - wenn überhaupt - nur sparsam weitergeben
  • Unbekannten Anbietern immer kritisch begegnen

© dpa-infocom, dpa:260605-930-179940/1


Von dpa
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