Kasko fürs Elektroauto - darauf kommt es an | FLZ.de

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Veröffentlicht am 01.09.2026 15:24

Kasko fürs Elektroauto - darauf kommt es an

Neuer Elektro-Flitzer? Diese Versicherungs-Details sollte man checken. (Foto: Jan Woitas/dpa/dpa-tmn)
Neuer Elektro-Flitzer? Diese Versicherungs-Details sollte man checken. (Foto: Jan Woitas/dpa/dpa-tmn)
Neuer Elektro-Flitzer? Diese Versicherungs-Details sollte man checken. (Foto: Jan Woitas/dpa/dpa-tmn)

E-Auto-Besitzern empfiehlt der Bund der Versicherten (BdV) grundsätzlich den Abschluss einer leistungsstarken Kaskoversicherung. Vorher sollte man die Versicherungsbedingungen darum besonders hinsichtlich der Absicherung des Akkus genau durchschauen. Sonst bleibt man bei Schäden womöglich auf hohen Kosten sitzen, warnt der BdV.

Die Experten raten für die Batterie des E-Autos zu einer Allgefahrendeckung (auch: „All Risk“). Damit sei der Akku gegen jede Beschädigung, einschließlich Zerstörung oder Verlust, versichert, sofern diese nicht ganz konkret in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen ist.

Im Detail sei zudem wichtig, dass der Akku zum Neuwert versichert sei und bei einem Totalschaden auch mögliche Entsorgungskosten für den Akku erstattet werden. Folgeschäden durch Tierbisse sollten bis mindestens 20.000 Euro mitversichert und Kurzschlussfolgeschäden bis mindestens zu dieser Summe ersetzt werden. Ebenfalls sinnvoll: eine Absicherung gegen Schäden durch Überspannung oder Bedienfehler.

Pannenhilfe und Schutz für Wallbox

Auch Pannenhilfe, wenn der Akku einmal früher als erwartet leer ist, kann Teil der Kasko-Police sein. Die Kosten fürs Abschleppen bis zur nächsten Ladesäule sind allerdings meist bei einem bestimmten Betrag gedeckelt, so die Verbraucherschutzorganisation. 

Bedenkenswert: Wer daheim eine fest installierte Wallbox hat, kann diese teilweise auch in seiner Kasko-Police mitversichern, etwa gegen Schäden durch Diebstahl, Brände oder Überspannung.

© dpa-infocom, dpa:260901-930-616106/1


Von dpa
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