Seinen Vierbeiner am heißesten Tag des Jahres während des Einkaufs im Auto zu parken, ist keine gute Idee. Eine 30-jährige Angestellte aus dem Landkreis wurde nun vom Amtsgericht wegen eines Vergehens gegen das Tierschutzrecht zu einer Geldstrafe verurteilt – ihre Erklärungen dazu schienen dem Richter wenig glaubhaft.