Gute Löhne bei Staatsaufträgen? Tariftreuegesetz beschlossen | FLZ.de

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Veröffentlicht am 26.02.2026 10:28, aktualisiert am 26.02.2026 13:56

Gute Löhne bei Staatsaufträgen? Tariftreuegesetz beschlossen

Arbeitsministerin Bärbel Bas lobt die Verabschiedung des Gesetzes. (Foto: Carsten Koall/dpa)
Arbeitsministerin Bärbel Bas lobt die Verabschiedung des Gesetzes. (Foto: Carsten Koall/dpa)
Arbeitsministerin Bärbel Bas lobt die Verabschiedung des Gesetzes. (Foto: Carsten Koall/dpa)

Wenn der Bund schon 500 Milliarden Euro in neue Straßen, Brücken oder Bahnstrecken steckt, dann sollen die Beschäftigten dabei auch ordentlich bezahlt werden - mit diesem Argument hat die SPD nach langem Hin und Her mit ihrem Koalitionspartner CDU/CSU im Bundestag das sogenannte Tariftreuegesetz durchgebracht. Die Gewerkschaften stehen grundsätzlich hinter dem Vorhaben. Die Union stimmte hingegen nur mit großen Bedenken zu, die auch Wirtschaftsverbände teilen. Was also taugt dieses Gesetz?

Was im Gesetz steht

Öffentliche Aufträge des Bundes am Bau und bei Dienstleistungen soll es künftig nur für Firmen geben, die Tarifverträge oder ähnlich gute Bedingungen für ihre Beschäftigten einhalten. Dabei geht es um Entlohnung, eine Mindestzahl von bezahlten Urlaubstagen, Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten, Pausen. 

Nach einem Kompromiss von Union und SPD wurde die Geltung des Gesetzes aber eingeschränkt. Es soll ab einem Auftragsvolumen von 50.000 Euro greifen, in bestimmten Fällen erst ab 100.000 Euro. Alle Lieferleistungen sowie Aufträge der Bundeswehr sollen außen vor bleiben.

Was die Befürworter wollen

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) begründet das Gesetz nicht nur mit Vorteilen für Arbeitnehmer. Sie betont den Schutz von Arbeitgebern, die sich an Tarifbedingungen halten und deshalb womöglich im Preiskampf um öffentliche Aufträge nicht mithalten können.

Um das zu unterstreichen, besuchte die SPD-Politikerin unmittelbar nach dem Bundestagsbeschluss am Donnerstag eine Baustelle der tariftreuen Firma Matthäi in Berlin-Köpenick. „Heute ist in der Tat ein guter Tag für fairen Wettbewerb“, sagte Bas dort. Gastgeber Torsten von Grumbkow stimmte zu: „Wir von der Firma Matthäi unterstützen dieses Tariftreuegesetz von ganzem Herzen.“

In der abschließenden Bundestagsdebatte brachte die SPD weitere Argumente vor. „Wir modernisieren unser Land“, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dagmar Schmidt. „Mit dem Tariftreuegesetz verbinden wir unsere Investitionen in die Zukunft mit guten Löhnen und guten Arbeitsbedingungen.“ Die SPD-Abgeordnete Annika Klose sagte, mit Steuergeld dürfe kein Lohndumping gefördert werden. 

Ziel des Gesetzes ist es, insgesamt wieder mehr Tarifbindung zu erreichen - über Anreize für Arbeitgeber, mit den Gewerkschaften entsprechende Verträge auszuhandeln. Auf EU-Ebene hat sich Deutschland verpflichtet, 80 Prozent Tarifbindung anzustreben. Tatsächlich liege die Quote aber nur noch bei 49 Prozent, sagte Klose. Das wirke sich konkret aus: Ohne Tarifverträge verdienten Beschäftigte im Schnitt elf Prozent weniger und arbeiteten gleichzeitig länger. „Am Ende des Jahres fehlen den Menschen rund 2.900 Euro netto, im Osten sind es sogar 3.400 Euro“, sagte die SPD-Politikerin.

Was die Kritiker beklagen

Die Union machte in der abschließenden Debatte deutlich, dass sie große Bedenken hat. Die CDU-Abgeordnete Sandra Carstensen lobte zwar „substanzielle Verbesserungen“ im Gesetzgebungsverfahren, so etwa die Ausnahme für Lieferverträge. „Und dennoch bleiben Zweifel, und dennoch bin ich alles andere als zufrieden mit diesem Gesetz“, sagte Carstensen. Der Vorsitzende der Jungen Union, Johannes Winkel, vermerkte knapp, das Vorhaben stehe im Koalitionsvertrag und die Union sei eben vertragstreu.

Wirtschaftsverbände kritisieren vor allem den bürokratischen Aufwand, die geforderten Arbeitsbedingungen nachzuweisen. „Die Erfahrungen mit vergleichbaren Gesetzen der Bundesländer zeigt: Es steigt der Aufwand, es wird teurer für die Steuerzahler, es vergrößert die Rechtsunsicherheit, es beschäftigt Bürokraten“, monierte Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Er sprach von einem vermurksten Gesetz und forderte den Bundesrat auf, die Zustimmung zu verweigern. 

Für die Deutsche Industrie- und Handelskammer beklagte Chefjustiziar Stephan Wernicke „komplexe Haftungs- und Lohnabrechnungsprobleme“ und meinte: „Der angestrebte Schutz der Arbeitnehmer wird mit unverhältnismäßigen Nachteilen für die Unternehmen erkauft.“ Im Ergebnis schade das allen Seiten, sogar dem Staat selbst, weil sich Mittelständler seltener für öffentliche Aufträge bewürben. Im Ergebnis sei das Gesetz ein Standortnachteil.

Wer ist nun eigentlich zufrieden mit dem Gesetz?

„Das ist ein großer Erfolg für die Beschäftigten und die Gewerkschaften“, sagte DGB-Chefin Yasmin Fahimi. Doch zeigte sie sich enttäuscht über die Ausnahmen. Rund ein Viertel der öffentlichen Aufträge blieben damit unberücksichtigt. Verdi-Chef Frank Werneke monierte, die Union im Bundestag habe mit immer neuen Einwänden versucht, das Gesetz „bis zur Unwirksamkeit zu verwässern“. 

Die Grünen stimmten letztlich dem Gesetz zu und lobten, dass es überhaupt zustande gekommen sei. Die Linke ließ es aus demselben Grund mit Enthaltung passieren, auch wenn ihr die Ausnahmen zu weit gehen. Strikt dagegen war im Bundestag nur die AfD. Sozialministerin Bas kommentierte die Kritik trocken: „Wenn beide Seiten unzufrieden sind, hat man einen guten Kompromiss gefunden.“

© dpa-infocom, dpa:260226-930-737757/2


Von dpa
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