Verspätungen durch geänderte Flugrouten und gestrichene Flüge haben die Rückreise für Tausende Dubai-Urlauber in den letzten Tagen zur Geduldsprobe gemacht. Hintergrund sind geopolitische Spannungen, besonders zwischen den USA und dem Iran, die Airlines vorsichtig werden lassen.
So hingen laut Medienberichten Passagiere von KLM in der Metropole fest, nachdem die niederländische Airline vorsorglich Flüge in der Region – unter anderem nach Dubai – gestrichen hatte. Und Flugzeuge der Lufthansa-Tochter Eurowings mussten auf dem Rückweg aus den Vereinigten Arabischen Emiraten wegen Routenänderungen teils Tankstopps in Griechenland einlegen.
Die Lufthansa Group nutze für alle Airlines der Gruppe sowohl den iranischen als auch irakischen Luftraum vorsorglich nicht für Überflüge, mit Ausnahme der Flugstrecke nach und von Erbil, teilt ein Sprecher von Eurowings mit. Dadurch könnten sich längere Flugzeiten von und nach Dubai und Abu Dhabi sowie kurzfristige Anpassungen der Routen ergeben.
„In den vergangenen Tagen ist es vorgekommen, dass bei einzelnen Flügen von Dubai auf dem Rückweg nach Deutschland ein Tankstopp erforderlich war“, so der Sprecher. Ursache sei neben der längeren Flugstrecke der zum jeweiligen Zeitpunkt vorherrschende starke Gegenwind gewesen.
KLM hatte laut einem Bericht des Portals „aerotelegraph.com“ nach den Flugstreichungen Schwierigkeiten, Betroffene auf andere Flüge umzubuchen. Teils mussten Passagiere demnach selbst tätig werden und teurere Rückflüge buchen. Ab Freitag (30. Januar) plant KLM den Berichten zufolge, wieder Nonstop-Flüge nach Dubai aufzunehmen.
Sowohl für KLM als auch Eurowings, die beide ihren Sitz in der Europäischen Union haben, greift hier die europäische Fluggastrechte-Verordnung.
So haben Passagiere von KLM, die Ersatzflüge buchen mussten, gute Aussichten, das Geld dafür von der Airline zurückzubekommen, wenn diese nicht – wie es das europäische Recht in dem Fall vorsieht – zeitnah nach einer Flugstreichung eine frühestmögliche Alternative angeboten hat. Auch Auslagen für mögliche Hotelübernachtungen sowie Verpflegung am Airport kann man zurückfordern.
„Airlines werden versuchen, die Entschädigung von 600 Euro bei Annullierungen und Verspätungen unter Berufung auf außergewöhnliche Umstände abzuwehren“, schreibt der Reiserechtsexperte Matthias Böse auf Anfrage. Das gelinge aber nicht, wenn Airlines nicht alles unternehmen, um den Zeitverlust gering zu halten.
Buche zum Beispiel KLM nicht auf Flüge von etwa Emirates um, sondern lasse Passagiere unnötig lange stranden, seien die 600 Euro (pro Passagier) nahezu sicher, so der Rechtsanwalt. „Gerichte nehmen an, dass Airlines darlegen und beweisen müssen, dass es keine früheren Flüge gab.“ Dennoch sei es sinnvoll, dass Fluggäste etwa Screenshots sichern, die solche Flugmöglichkeiten belegen.
Bei Eurowings führten die Tankstopps bei einzelnen Flügen dazu, dass die ursprünglichen Flughäfen in Deutschland wegen Nachtflugverbots nicht mehr angesteuert werden konnten – und die Flieger an anderen Flughäfen landen mussten, wodurch Passagiere teils viele Stunden später am Ziel ankamen.
Ab drei Stunden Ankunftsverspätungen sehen die EU-Fluggastrechte ebenfalls Entschädigungen vor. Könnten die Gelder den Betroffenen hier zustehen?
Matthias Böse habe von Umleitungen gehört, die nicht zum nächstmöglichen „nachtoffenen“ Flughafen gingen, zum Beispiel Leipzig-Halle statt Berlin, sondern stattdessen nach Köln-Bonn, sodass Fluggäste acht, neun Stunden Busfahrt „aushalten mussten“. Dann, so Böse, seien 600 Euro sicher. Über den konkreten Fall hatte bild.de berichtet.
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