Erneuter Prozess gegen Regensburger Ex-OB Wolbergs | FLZ.de

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Veröffentlicht am 11.03.2026 15:19

Erneuter Prozess gegen Regensburger Ex-OB Wolbergs

Der Prozess vor dem Landgericht München I ist eine teilweise Neuverhandlung des zehnmonatigen Verfahrens vor dem Landgericht Regensburg in den Jahren 2018/19. (Foto: Armin Weigel/dpa)
Der Prozess vor dem Landgericht München I ist eine teilweise Neuverhandlung des zehnmonatigen Verfahrens vor dem Landgericht Regensburg in den Jahren 2018/19. (Foto: Armin Weigel/dpa)
Der Prozess vor dem Landgericht München I ist eine teilweise Neuverhandlung des zehnmonatigen Verfahrens vor dem Landgericht Regensburg in den Jahren 2018/19. (Foto: Armin Weigel/dpa)

Der frühere Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs steht erneut vor Gericht. Verhandelt wird über Parteispenden aus der Baubranche für den Kommunalwahlkampf 2014. Der Prozess vor dem Landgericht München I ist eine teilweise Neuverhandlung des zehnmonatigen Verfahrens vor dem Landgericht Regensburg in den Jahren 2018/19. Der Vorwurf lautet Vorteilsnahme.

Mit eindringlichen Worten schilderte der 55-Jährige, wie der Wahlkampf damals organisiert war und wie er die Ermittlungen und Gerichtsverfahren erlebte. Er sei blauäugig gewesen, sagte er. Sein Verteidiger kritisierte die Rechtslage bei Parteispenden auf kommunaler Ebene. Diese entspreche nicht der Lebenswirklichkeit.

Der Kommunalpolitiker war 2019 wegen Vorteilsnahme verurteilt worden, aber straffrei geblieben. Von weiteren Vorwürfen wurde er freigesprochen. Dieses Urteil hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im November 2021 in Teilen aufgehoben, als zu milde beanstandet und zur Neuverhandlung an eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München I verwiesen. Es sind 13 Verhandlungstage bis Mai anberaumt.

Komplexer Justizfall

Nach dem Prozess 2018/19 hatte es 2020 vor dem Landgericht Regensburg ein zweites Verfahren im Kontext des Kommunalwahlkampfes 2014 gegeben. Dieses endete mit einer Verurteilung wegen eines Falles der Bestechlichkeit zu einer einjährigen Bewährungsstrafe - in Gänze bestätigt vom BGH im November 2021.

© dpa-infocom, dpa:260311-930-802180/1


Von dpa
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