Erdgasleitungen im Haus sollten alle zwölf Jahre von Fachleuten überprüft werden. Doch nicht nur das: Es ist auch sinnvoll, sie einmal im Jahr selbst genauer in den Blick zu nehmen – ebenso wie etwa den Gasherd oder andere Gasgeräte. Dazu rät der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW).
Die gute Nachricht: Technisches Know-how brauchen Sie für diesen Jahres-Check nicht. Es genügt laut DVGW, genau hinzuschauen. Und das tut man am besten zunächst einmal bei der Haupt-Absperreinrichtung: Ist sie wirklich frei zugänglich oder womöglich zugestellt mit Fahrrädern, Kartons und Co.?
Die Haupt-Absperreinrichtung sitzt übrigens dort, wo die Gasleitung durch die Wand ins Haus kommt, manchmal auch in einem Anschlusskasten außerhalb des Gebäudes. An ihr kann man die Gaszufuhr dem DVGW zufolge im „Falle eines Falles“ unterbrechen. Wer hier im Notfall allerdings erst allerlei Gegenstände wegräumen muss, verliert wertvolle Zeit. Halten Sie die Absperreinrichtung also immer frei.
Auch den Zustand der Leitung sollte man einmal genauer ansehen. An metallenen Leitung blättert die Farbe ab? Dann können Sie selbst zum Pinsel greifen. Sieht die Gasleitung allerdings angegriffen aus, etwa weil von einer Kaltwasserleitung darüber Schwitzwasser heruntertropft, ist die Leitung ein Fall für den Fachbetrieb.
Gleiches gilt übrigens, wenn eines Ihrer Gasgeräte Auffälligkeiten zeigt.
Sie haben einen Gasherd, der an eine Gas-Steckdose angeschlossen ist? Dann achten Sie beim jährlichen Check am besten außerdem darauf, dass die Gasschlauchleitung nicht verdreht oder verknickt ist – und nicht zu heiß werden kann: Hier kommt es also auf ausreichend Abstand zu den offenen Flammen und der heißen Umgebung des Backofens an.
Gut zu wissen: Wer die Gasleitungen zu Hause sicher halten will, muss alles ab den Erdgas-Netzanschluss in den Blick nehmen. Denn hier liegt die Schnittstelle zur Gasübergabe „für den Hausgebrauch“, wie es der DVGW formuliert – und zugleich die Schnittstelle der Zuständigkeit.
Bis zur Haupt-Absperreinrichtung gehört der Hausanschluss noch in den Verantwortungsbereich des jeweiligen Netzbetreibers. Ab der Haupt-Absperreinrichtung des Netzanschlusses liegt die Verantwortung für die Gas-Installation laut DVGW in den Händen von Eigentümern und Mietern.
Ein Tipp: Weil ein Gasleck im schlimmsten Fall zu Explosionen oder Bränden führen kann, sollten Sie Gasgeruch frühzeitig erkennen können.
Riecht es nach Gas, gilt übrigens laut DSH: Ruhe bewahren, lüften und den Hauptabsperrhahn zudrehen. Dann können Sie Nachbarn warnen - und zwar ohne zu klingeln oder anzurufen - und sich an den Gasversorger oder die Feuerwehr wenden. In jedem Fall müssen Sie Funken vermeiden, damit sich ausströmendes Gas nicht entzündet. Feuerzeuge, Kerzen, elektrische Schalter und Co. sind dann also tabu.
© dpa-infocom, dpa:260520-930-106754/1