Der Landkreis Ansbach will bei 23 Gebäuden die fossilen Brennstoffe ersetzen | FLZ.de

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Veröffentlicht am 20.01.2025 12:54

Der Landkreis Ansbach will bei 23 Gebäuden die fossilen Brennstoffe ersetzen

Das Berufsschulzentrum Ansbach gehört zu den landkreiseigenen Liegenschaften und würde sich für einen Umstieg auf Fernwärme eignen, weil die Leitung schon vor der Haustür liegt. (Foto: Silvia Schäfer)
Das Berufsschulzentrum Ansbach gehört zu den landkreiseigenen Liegenschaften und würde sich für einen Umstieg auf Fernwärme eignen, weil die Leitung schon vor der Haustür liegt. (Foto: Silvia Schäfer)
Das Berufsschulzentrum Ansbach gehört zu den landkreiseigenen Liegenschaften und würde sich für einen Umstieg auf Fernwärme eignen, weil die Leitung schon vor der Haustür liegt. (Foto: Silvia Schäfer)

23 Liegenschaften des Landkreises Ansbach sollen für mehr Energieeffizienz und Umweltschutz bis 2045 auf eine Wärmeerzeugung durch Fernwärme, Wärmepumpe oder Biomasse umgestellt werden. Die grobe Kostenschätzung für das Vorhaben liegt bei 12,4 Millionen Euro – mit einkalkulierten Preissteigerungen bei über 18 Millionen Euro.

Im ersten Schritt könnte das Berufliche Schulzentrum (BSZ) Ansbach mit dem Umstieg von Gas auf Nahwärme in Betracht kommen. Das Vorgehen wurde kürzlich den Mitgliedern des Umwelt- und Abfallbewirtschaftungsausschusses vorgestellt.

Bei der Priorisierung der landkreiseigenen Liegenschaften spielt nach Angaben der Kreisverwaltung das Baujahr der Wärmeerzeugungsanlagen eine Rolle. Denn bei einigen stehen aufgrund des Alters ohnehin Investitionen in näherer Zukunft an.

Es geht aber nicht nur darum, ob ein Anschluss an das Wärmenetz überhaupt möglich ist, sondern auch ums Geld, also um die vertraglichen Konditionen, einschließlich Arbeits- und Grundpreis sowie Anschlusskosten.

Wärmenetz des Brücken-Centers im Blick

Eingebunden in die Planungen sind die Stadtwerke Ansbach als Energieversorger für die Stadt Ansbach mit den örtlichen Gegebenheiten. Deren bestehendes Wärmenetz versorgt bereits das neben dem Schulzentrum beheimatete Brücken-Center. Die Wärme kommt über die Fernleitung somit bereits vor der Haustür an.

Bei der Priorisierung der Aufgaben in mehreren Schritten stehen auch das Förderzentrum Rothenburg und das Förderzentrum Herrieden (Wolfhard-Schule) ganz oben auf der Agenda. In beiden Schulen würden sich die örtlichen Gegebenheiten mit ihren Platzverhältnissen für einen Umstieg von Gas auf Wärmepumpe oder Biomasse eignen, heißt es. Die Heizungsanlagen sind 38 beziehungsweise 35 Jahre alt und gehören damit zum ältesten baulichen und technischen Standard bei der Wärmeerzeugung in den landkreiseigenen Liegenschaften.

Mit dem Wärmeplanungsgesetz, das 2024 in Kraft trat, wurden auch in Bayern Weichen für die Energiewende gestellt. Landkreise, Städte und Gemeinden sollen eine kommunale Wärmeplanung erstellen. Ziel ist, bis 2045 die Wärmeversorgung – sowohl die zentrale über Wärmenetze als auch die private im eigenen Heizungskeller – auf erneuerbare Energien umzustellen.

Anschluss ist nicht immer Pflicht

Ein Anschluss an ein Wärmenetz ist laut Vorgaben nicht verpflichtend, wenn eine individuelle Heizungsanlage auf der Basis erneuerbarer Energien geplant ist. Wie diese Anforderung erfüllt werden kann, hängt von der Art der Heizung ab: Wärmenetz, Fernwärme, Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie.

Die Wärmeversorgung macht nach Angaben des Bundes in Deutschland mehr als 50 Prozent des gesamten Energieverbrauchs aus und verursacht einen Großteil der Treibhausgase. Rund 80 Prozent der Wärmenachfrage wird derzeit durch den Einsatz von fossilen Brennstoffen wie Gas und Öl gedeckt, die aus dem Ausland bezogen werden. Von den rund 41 Millionen Haushalten in Deutschland heizt nahezu jeder zweite mit Gas und knapp jeder vierte mit Heizöl. Wärmenetze liegen demnach aktuell bei rund 14 Prozent, jedoch wird diese bisher ebenfalls überwiegend aus fossilen Brennstoffen gewonnen.

Die Wärmeplanung soll den vor Ort besten und kosteneffizientesten Weg zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung ermitteln. Der Bund unterstützt finanziell und beratend bei der Erstellung der Wärmepläne. Die Landkreisverwaltung kalkuliert nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude bei der Wärmeplanung mit einer Förderung von 30 Prozent. Voraussetzung für die Förderung ist der hydraulische Abgleich, der gesetzlich bei neuen Heizungsanlagen vorgeschrieben ist.

Noch viele Unwägbarkeiten

Der Landkreis will den Energieverbrauch in seinen Gebäuden mit Datenanalysen durch die Digitalisierung überwachen und optimieren. Die automatisierte Datenerfassung soll zunächst im Dienstgebäude 2 des Landratsamtes Ansbach und im Gymnasium Windsbach erfolgen. In den anderen Liegenschaften sind die Hausmeister dafür verantwortlich, die noch nicht automatisch erfassten Verbrauchszahlen monatlich mit Hilfe einer App zu übermitteln. Für eine automatische Verbrauchsdatenerfassung bedarf es Investitionen in Zählerstruktur und Technik.

Die grobe Kostenschätzung von bis zu 18,2 Millionen Euro für die Umstellung der Heizungsanlagen in den 23 Liegenschaften basiert laut Kreisverwaltung auf Vergleichswerten detaillierter Analysen. Außerdem habe man Kostenerfahrung durch den Einbau der Hackschnitzelheizung im Dienstgebäude 1.

Es wird nicht verhehlt, dass in den einzelnen Vorhaben viele Unwägbarkeiten stecken. Etwa bei der Frage, ob die aktuelle Kesselleistung noch dem Wärmebedarf der Liegenschaften entspricht.

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