Autos sollen auf dem eigenen Grundstück parken | FLZ.de

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Veröffentlicht am 28.08.2021 12:25

Autos sollen auf dem eigenen Grundstück parken

In der Windsbacher Innenstadt sieht die Satzung gesonderte Regeln vor. (Foto: Jim Albright)
In der Windsbacher Innenstadt sieht die Satzung gesonderte Regeln vor. (Foto: Jim Albright)
In der Windsbacher Innenstadt sieht die Satzung gesonderte Regeln vor. (Foto: Jim Albright)

Das Ziel ist klar: Die Autos in Windsbach sollen nicht auf öffentlichen Straßen, sondern auf dem eigenen Grundstück geparkt werden. Um dies zu erreichen, hat der Stadtrat Windsbach jetzt einstimmig eine Stellplatzsatzung erlassen.

„Wir sehen die Notwendigkeit für eine solche Satzung“, sagte Bürgermeister Matthias Seitz. Vor allem im Bereich von Mehrfamilienhäusern sei der Verkehr durch auf der Straße parkende Autos zum Teil stark beeinträchtigt. Die eigentlich gewünschte Nachverdichtung führt nach seinen Worten gerade mit Blick auf die Stellplätze zu Problemen.

Für den Wohnungsbau sieht die Satzung folgende Regelung vor: Bei einer Wohnfläche bis 55 Quadratmeter sind je Wohnung ein Kfz- und ein Fahrradstellplatz gefordert, wie Bauamtsleiter Benjamin Novotny ausführte. Von 56 bis 109 Quadratmeter braucht es jeweils 1,5 Plätze für Auto und Zweirad und ab 110 Quadratmeter jeweils zwei Stellplätze.

Zusätzlich ist laut Novotny ein Besucherstellplatz je drei Wohnungen nötig. Ein Beispiel: Für ein Sechs-Parteien-Haus wären gemäß der Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) sechs Parkplätze nötig. Mit der neuen Satzung müssen dagegen elf Plätze vorhanden sein. Die Erfahrungen aus der Praxis zeigten, dass Paare meist mehr als ein Auto haben, wie Novotny erklärte.

Bei Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern gilt laut Satzung die Regel, dass je Wohneinheit zwei Kfz- und zwei Fahrradstellplätze vorgeschrieben sind. Keine Anwendung findet die Satzung derweil in Gebieten, für die im Bebauungsplan bereits entsprechende Vorgaben enthalten sind oder in der Innenstadt.

In dieser wird der Stellplatzbedarf halbiert. So soll Novotny zufolge verhindert werden, dass Eigentümer dort aufgrund der beengten Situation benachteiligt werden. In allen anderen Bereichen gilt wie bisher die GaStellV.

Die Satzung enthält noch weitere Festsetzungen, die zum Beispiel die Abmessungen der Stellplätze und die Zufahrt von öffentlichen Straßen betreffen. Hinzu kommen gestalterische Regeln. So soll beim Bau etwa auf ökologisch verträgliche Befestigungsarten wie Pflasterrasen oder Rasengittersteine zurückgegriffen werden. Und weiter: Bei Garagen und Carports mit mehr als zwei Stellplätzen sollen die Dächer begrünt werden, bei Parkhäusern gilt dies auch für die Fassaden – oder sie werden zur Energiegewinnung genutzt.

Der Stellplatznachweis könne aber auch durch den Abschluss eines Ablösungsvertrags mit der Stadt Windsbach erfüllt werden, so Bauamtschef Novotny weiter. „Ein Anspruch auf Ablösung besteht aber nicht.“ Wer diesen Weg gehen will, muss für den ersten bis dritten Stellplatz jeweils 6000 Euro, für den vierten bis siebten Stellplatz jeweils 8000 Euro und ab dem achten Stellplatz jeweils 10 000 Euro zahlen.

Florian Schwab

Dieser Artikel wurde zum ersten Mal in der Fränkischen Landeszeitung vom 28. August 2021 veröffentlicht.

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