Wer ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen mit Flüssiggasanlage hat, sollte die verpflichtenden Prüfungen im Blick haben. Sie sind bei der ersten Inbetriebnahme und sonst alle zwei Jahre vorgeschrieben. Außerdem muss die Anlage nach jeder technischen Veränderung kontrolliert werden, so der Auto Club Europa (ACE).
Versäumt man das, drohen einerseits Bußgelder zwischen 15 und 80 Euro. Andererseits erhöht sich das Risiko von Gaslecks und Bränden, warnt der Verkehrsclub und rät, die Prüffristen einzuhalten.
Sachverständige prüfen unter anderem, ob die Leitungen dicht sind und Geräte wie die Heizung oder der Herd sicher funktionieren. Besteht die Anlage den Check, gibt es eine Plakette. 20 bis 45 Minuten dauert das und kostet zwischen 40 und 80 Euro. „Vor der Prüfung sollte die mitgeführte Gasflasche gefüllt und vorschriftsmäßig montiert sein“, empfiehlt der ACE.
Viele Prüfstellen von TÜV über Dekra bis KÜS oder GTÜ, aber auch etliche Werkstätten bieten das an. Eine Liste von anerkannten Sachkundigen findet man auch in der Datenbank des Deutschen Verband Flüssiggas oder beim Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik.
Seit Mitte Juni 2025 muss man einen Nachweis vorweisen können, dass die Flüssiggasanlage des Wohnmobils geprüft ist. Das gilt konkret für Anlagen, die zum Heizen, Kochen oder Kühlen genutzt werden. Der Fachterminus für den Check heißt „G607-Prüfung“.
Der regelmäßige Check durch Sachverständige befreit Camper nicht davon, die Anlage auch selbst in Schuss zu halten. Im Sinne der Sicherheit sollten beschädigte Bauteile umgehend getauscht werden.
Gasdruckregler und Gasschläuche verdienen besondere Aufmerksamkeit, so der ACE. Beide Komponenten müssen demnach spätestens nach zehn Jahren ersetzt werden. Maßgeblich hier: das aufgedruckte Herstellungsdatum und nicht der Zeitpunkt des Einbaus.
Flüssiggasflaschen im Eigentum wiederum müssen dem Verkehrsclub zufolge alle zehn Jahre technisch kontrolliert werden. Der nächste Termin ist in deren Griff eingeprägt.
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