Wer braucht im Netz ein Impressum – und was muss drinstehen? | FLZ.de

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Veröffentlicht am 11.03.2026 16:29

Wer braucht im Netz ein Impressum – und was muss drinstehen?

Alle, die im Internet geschäftsmäßig auftreten oder kommerzielle Interessen verfolgen, benötigen ein Impressum. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Alle, die im Internet geschäftsmäßig auftreten oder kommerzielle Interessen verfolgen, benötigen ein Impressum. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Alle, die im Internet geschäftsmäßig auftreten oder kommerzielle Interessen verfolgen, benötigen ein Impressum. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)

Im Internet ist ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum nicht nur ärgerlich bis unseriös, sondern kann auch zu Bußgeldern, Abmahnungen oder Unterlassungsansprüchen führen. Doch wer muss auf seiner Webseite überhaupt ein Impressum bereitstellen?

Alle, die im Internet geschäftsmäßig auftreten oder kommerzielle Interessen verfolgen, verpflichtet das Digitale-Dienste-Gesetzt hierzulande dazu - sowohl Personen als auch Unternehmen, Vereine oder Verbände, erklärt das Verbraucherschutzzentrum Deutschland.

Auch geschäftlich genutzte Social-Media-Profile fallen demnach unter diese Impressumspflicht. Dabei ist es unerheblich, wo eine Seite gehostet wird oder welche Domainendung sie hat – entscheidend ist der Sitz des Anbieters.

Für privat keine oder vereinfachte Impressumspflicht

Ausgenommen seien lediglich private Webseitenbetreiber ohne geschäftliche Absicht: Sie benötigten in der Regel kein Impressum.

Allerdings unterliegen nicht geschäftlich genutzte Online-Angebote, die über eine rein persönliche oder familiäre Nutzung hinausgehen, also etwa ein Blog, der sich an eine große Öffentlichkeit richtet, der vereinfachten Impressumspflicht laut Medienstaatsvertrag.

Vereinfachte Impressumpflicht bedeutet, dass man in diesem Fall nur den vollständigen Namen des Seitenbetreibers und dessen vollständige Anschrift angeben muss.

Pflichtangaben, die immer gemacht werden müssen

Ansonsten kommen bei vorliegender vollständiger Impressumpflicht noch eine funktionierende E‑Mail‑Adresse sowie eine Telefonnummer oder ein anderes unmittelbares, nicht ausschließlich internetbasiertes Kommunikationsmittel angegeben werden - also etwa eine Faxnummer. Die angegebenen Kontaktkanäle müssen jederzeit technisch erreichbar und dauerhaft verfügbar sein.

Bei Unternehmen kommen etwa noch der Firmenname und die vertretungsberechtigte Person hinzu. Die Rechtsform (etwa GmbH, GbR oder AG) muss ebenso angegeben werden, wie die vollständige Anschrift mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort – ein reines Postfach reicht den Angaben zufolge nicht aus.

Weitere Pflichtinfos hängen von Rechtsform und Tätigkeit ab

Welche weiteren konkreten Informationen in ein Impressum gehören, etwa Identifikations- und Registernummern oder zuständige Aufsichtsbehörden, hängt von Rechtsform und der Tätigkeit des Anbieters ab.

Hier helfen eine als PDF herunterladbare Broschüre des Verbraucherschutzzentrums oder auch Impressumgeneratoren weiter.

Die richtige Einbindung zählt: leicht erkennbar und ständig verfügbar

Außerdem muss das Impressum richtig eingebunden werden, also

  • leicht erkennbar sein (Der Link sollte etwa unten auf der Seite oder in der Hauptnavigation deutlich sichtbar sein und optisch hervorgehoben werden.),
  • unmittelbar erreichbar sein (Nutzende müssen das Impressum mit maximal zwei Klicks von jeder Seite aus öffnen können.),
  • ständig verfügbar sein (Auch während Wartungsarbeiten muss das Impressum erreichbar bleiben; ein temporäres Entfernen ist nicht zulässig.).

Fazit der Verbraucherschützer: Ein korrektes, gut sichtbares Impressum schützt nicht nur vor rechtlichem Ärger, sondern macht eine Seite auch vertrauenswürdiger.

© dpa-infocom, dpa:260311-930-802860/1


Von dpa
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